Tunesien: Was deutsches Gericht behauptet ist absurd – Bin Ladens Leibwächter soll heim geschickt werden

Deutschland bietet jedem Schutz - auch dem ehemaligen Leibwächter Osama bin Ladens, Sami A. Er könne nicht abgeschoben werden, da ihm in Tunesien Folter drohe, meint ein deutsches Gericht. Tunesien hält das für absurd.
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FBI-Webseite verkündet den Tod von Osama bin Laden. 2. May 2011.Foto: KAREN BLEIER/AFP/Getty Images
Epoch Times2. Mai 2018

Im Fall des ehemaligen Leibwächters Osama bin Ladens, Sami A., hat sich die tunesische Regierung eingeschaltet.

Tunesiens Minister für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbia, sagte der „Bild“ (Mittwoch): „Bei uns gibt es keine Folter. Wir sind ein demokratischer Staat und unsere Gerichte handeln nach Recht und Gesetz. Diejenigen, die zu uns zurückkehren, werden demokratisch behandelt.“

Es sei absurd, dass ein deutsches Gericht behauptet habe, einem tunesischen Staatsbürger könne in seiner Heimat Folter drohen. Der Minister verwies darauf, dass sein Land für internationale Beobachter offen stehe und in den vergangenen Jahren bewiesen habe, nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu handeln.

„Es gibt viele Beispiele für Rückkehrer nach Tunesien, das weiß auch die deutsche Regierung. Wer das Gesetz gebrochen hat, dem wird hier der Prozess gemacht. Das gilt für alle in Tunesien“, erklärte Mehdi Ben Gharbia.

Wie „Bild“ erfahren haben will, wurden in der Vergangenheit tatsächlich Tunesier vereinzelt in ihre Heimat abgeschoben, nachdem die Behörden deren individuellen Schutz vor Folter zugesichert bekamen.

Der Tunesier Sami A., der als Leibwächter für Al-Qaida-Chef Osama bin Laden tätig war, soll bereits seit zehn Jahren aus Deutschland abgeschoben werden. Der Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen hält ihn für einen „gefährlichen Prediger“. Zuletzt hatte ein Gericht die Abschiebung verhindert, da ein „sehr hohes Risiko“ bestehe, dass Sami A. in Tunesien gefoltert wird. (dts)



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