U-Boot-Verkauf nach Israel unter Auflagen erlaubt

In Israel laufen Ermittlungen gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und andere wichtige Persönlichkeiten. Deswegen stoppte Deutschland seine U-Boot-Exporte. Sollten die Ermittlungen für beendet erklärt werden, würden neue U-Boote geliefert werden.
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Ein deutsches U-Boot wird in Israel eingeweiht. 12. Januar 2016, Haifa, Israel.Foto: JACK GUEZ/AFP/Getty Images
Epoch Times20. Oktober 2017

Die Bundesregierung hat dem umstrittenen Verkauf von drei U-Booten an Israel zugestimmt – allerdings unter Auflagen. Am Donnerstag einigten sich Kanzleramt, Auswärtiges Amt und das Verteidigungsministerium darauf, ein sogenanntes „Memorandum of Understanding“ (MoU) mit der israelischen Regierung zu unterzeichnen, das sich ungewöhnlich scharf gegen Korruption richtet. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe.

Grund für die Auflagen seien Bestechungsvorwürfe gegen Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sowie Berater und Vertraute des israelischen Regierungschefs, schreibt das Magazin. Bevor die U-Boote geliefert werden könnten, müssten sämtliche Ermittlungen eingestellt und alle Verdachtsmomente ausgeräumt sein, heißt es in Paragraf 10 des MoU. Das genaue Verfahren soll in gegenseitigen Briefen geregelt werden.

In dem Notenaustausch behält sich die Bundesregierung das Recht vor, die U-Boote selbst dann nicht zu liefern, wenn die israelische Regierung die Affäre einseitig für beendet erklärt. Bedingung sei, dass auch der israelische Generalstaatsanwalt die Einstellung aller Ermittlungen bestätige und dass die Bundesregierung ihrerseits die Affäre für beendet hält. (dts)



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