Über 28.000 abgelehnte Asylbewerber wieder zurück in Deutschland

Abgeschoben, ausgereist und trotzdem wieder zurück. So verfahren nicht wenige Asylbewerber, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD ergab.
Titelbild
Flüchtlinge an einer AufnahmestelleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times7. November 2019

Abgeschobene oder freiwillig ausgereiste Asylbewerber kommen in großer Zahl wieder zurück nach Deutschland. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Sichert hervor, über welche die „Welt“ (Freitagsausgabe) berichtet.

Zum Stand 30. September sind demnach 28.224 Asylbewerber, die seit 2012 eingereist sind und einen Antrag stellten, dann aber abgeschoben wurden oder ausreisten, inzwischen wieder im Land und haben einen weiteren Asylantrag gestellt.

In den ersten neun Monaten dieses Jahres stellten 3.243 solcher früher schon einmal ausgereisten Asylbewerber einen neuen Antrag. In der Regierungsantwort heißt es, „differenzierte belastbare Angaben“ zum Grund der Ausreise ließen sich nicht ermitteln.

Es bleibt also unklar, ob diese wiedergekehrten Asylbewerber nach ihrem ersten Antrag abgeschoben worden waren, mit Förderung freiwillig ausreisten oder ohne Förderung das Land verließen.

Auch für den Teilbereich der Dublin-Überstellungen, sie machen mehr als ein Drittel aller Abschiebungen aus, gibt es aber ungefähre Angaben. Dabei handelt es sich um Asylbewerber, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland kamen, das nach dem Dublin-Abkommen für das Asylverfahren zuständig ist.

Unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtet die „Welt“ weiter, dass unter allen im Jahr 2018 aus Deutschland in den zuständigen Staat überstellten Asylbewerber 22 Prozent wieder im Zeitraum von Anfang Januar 2018 bis Ende Januar 2019 einreisten – nämlich 1.901 von 8.736 Personen. Darin sind aber nur solche Fälle enthalten, die direkt oder nach kurzer Zeit wieder nach Deutschland reisen.

Wer also beispielsweise im Dezember 2018 überstellt wurde und im Februar 2019 wieder nach Deutschland kam, ist darin nicht enthalten. Sowieso sind jene, die nicht an der stichprobenhaft kontrollierten Grenze auffallen und sich nicht bei einer Behörde melden, nicht in den 22 Prozent enthalten. (dts)

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