Über 360.000 offene Asyl-Verfahren an Gerichtshöfen – Hälfte aller Klagen erfolgreich

Die Hälfte aller Asylverfahren, entscheiden zugunsten des Klägers. Der Aufwand einer Klage lohnt sich somit - doch nicht für jeden Asylbewerber.
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Aufenthaltsgestattung: Der Anteil der türkischen Asylsuchenden, die in Deutschland Schutz bekommen, ist im April sprunghaft gestiegen.Foto: Arne Dedert/dpa
Epoch Times16. Januar 2018

Jeder Geflüchetet der in Deutschland einen negativen Asylbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält, darf dagegen klagen. Und das lohnt sich, denn fast jede zweite Klage geht zugunsten des Asylbewerbers aus.

Im vergangenen Jahr endeten circa 44 Prozent aller Verfahren zugunsten des Betroffenen. Die Erfolgsquote der Klagen bei Syrern mit 69 Prozent und bei Afghanen mit 61 Prozent ist besonders hoch. Diese Zahlen beziehen sich auf die sogenannte bereinigte Schutzquote und berücksichtigt nur inhaltliche Entscheidungen und keine formellen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, seien die Klagen oft nur in erster Instanz erfolgreich und in der zweiten würde das BAMF gewinnen.

Marokko und Algerien sollen künftig als sicher gelten

Zuwanderer aus Marokko, Algerien, Ghana und Senegal haben es deutlich schwerer in Deutschland Asyl zu bekommen. Denn ihre Länder sollen künftig als sicher gelten.

Nordafrikanische Staaten wie Marokko und Algerien sollen laut Sondierungsvereinbarungen von CDU und SPD dann zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, wenn die Anerkennungsquote bei unter fünf Prozent liegt.

Gleichzeitig verdoppelten sich die Asyl-Klagen gegen das BAMF in 2017 im Vergleich zum Vorjahr.

Mehr als 272.645 Klagen gingen bis Ende September 2017 ein und die Zahl der Gerichtsentscheidungen hat sich mit ungefähr 99.000 Urteilen verdoppelt. Es gibt insgesamt 365.000 offene Verfahren an den Gerichtshöfen. Laut Bundesregierung sind circa 20.500 Asylbewerber ohne den Abschluss ihres Asylverfahrens abzuwarten in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Diese stammen meistens aus Balkanregionen.

Wie wichtig ist der Asylstatus für den Familiennachzug?

Medienberichten zufolge bereitet sich das Auswärtige Amt bereits auf die Aufnahme des Familiennachzugs vor – der noch bis März ausgesetzt ist. Auf eine Anfrage der Linkspartei, antwortete die von der SPD geführte Behörde wie folgt: „Die Visastellen der hauptsächlich betroffenen Botschaften und Generalkonsulate nehmen derzeit Terminwünsche entgegen und registrieren sie“, dies liegt der „Neuen Osnabrücker“-Zeitung vor.

Somit können die Betroffenen in den Botschaften ein Visum für den Familiennachzug nach Deutschland beantragen. Dies sei bereits von der Behörde Ende Mai 2017 angekündigt worden. Damals sei man bereits davon ausgegangen, dass die Aussetzung des Familiennachzugs im Frühling aufgehoben wird. Mit entsprechenden Terminen können die Betroffenen jedoch erst in einigen Monaten rechnen. (vm)



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