Über 90.000 Asylbewerbern droht Wiedereinreise-Sperre

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Flüchtlinge an einer AufnahmestelleFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. August 2015

Mehr als 90.000 Asylbewerber müssen mit einer Wiedereinreise-Sperre nach Deutschland rechnen. Das kündigte der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Manfred Schmidt, im Interview mit der „Welt“ an. Nach BAMF-Angaben befinden sich derzeit 94.000 Anträge vom Balkan in Bearbeitung.

Schmidt erklärte hierzu: „Fast alle von ihnen werden zusammen mit dem ablehnenden Asylbescheid die Mitteilung über die Wiedereinreise-Sperre und das Aufenthaltsverbot erhalten.“ Nur 0,1 bis 0,2 Prozent der Antragsteller vom Balkan hätten einen Schutzgrund. „Auch Antragsteller aus Georgien oder Tunesien müssen mit Wiedereinreise-Sperren rechnen“, kündigte Schmidt an. Hintergrund ist die Reform des Aufenthaltsgesetzes. Gut integrierte und bisher nur geduldete Ausländer dürfen nun längerfristig in Deutschland bleiben. Menschen, die keine Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, sollen dagegen schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden. Ein Ausländer, der ausgewiesen oder abgeschoben worden ist, darf für maximal fünf Jahre nicht erneut einreisen. „Wir senden ein spürbares Signal an die Menschen in den Herkunftsländern: Wenn Du den Weg des Asylverfahren gehst, dann hast Du höchstwahrscheinlich keine Chance, ein zweites Mal legal in unser Land zu kommen“, so Schmidt über die seit 1. August geltende Befugnis im Aufenthaltsrecht. Nach Angaben des BAMF stellen 85 Prozent aller Asylbewerber vom Balkan ihren Antrag in Deutschland. „Wir haben inzwischen Familien vom Balkan, die zum vierten Mal in Deutschland sind und um Schutz bitten“, sagte Schmidt. Er setzt auf schnellere Verfahren und konsequentes Abschieben von abgelehnten Bewerbern. Der Präsident verteidigte seine Forderung, einen möglichen Anreiz zu verringern: Künftig solle kein Taschengeld mehr in Höhe von 143 Euro pro Monat ausgezahlt werden. Schmidt befürwortet dafür eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes: „Die Bundesländer könnten bei der Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen zudem konsequent von Geld- auf Sachleistungen umstellen.“ Schmidt zeigte sich offen für die Einführung eines Einwanderungsgesetzes: Das könnte „helfen, die notwendige Debatte über unser Selbstverständnis als Einwanderungsland anzustoßen. Um die Fragen `Wo wollen wir hin` und `Wer sind wir`“, sagte Schmidt, dessen Behörde dem Bundesinnenministerium zugeordnet ist. Inhaltlich sieht Schmidt jedoch kaum Nachbesserungsbedarf. „Wir haben das liberalste Zuwanderungsrecht der Welt.“ Man könne jedoch überlegen, ob man die Höhe der Mindestqualifikation für Zuwanderer herabsetzt, sagte Schmidt dieser Zeitung. In der Diskussion über die Probleme bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen warnte er vor gegenseitigen Schuldzuweisungen von Bund, Ländern und Kommunen: „Wir verstärken damit nur ein Vorurteil in der Bevölkerung, dass Behörden nach dem Motto verfahren: Schuld sind immer die anderen“, sagte Schmidt. Das sei besonders ärgerlich, weil es auf der Arbeitsebene zwischen Bund und Ländern hervorragend laufe.

(dts Nachrichtenagentur)



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