Über eine halbe Milliarde Euro für Berater: Bundesrechnungshof rügt Umweltministerium

Der Bundesrechnungshof wirft nach einer eigenen Untersuchung dem Bundesumweltministerium von Ministerin Svenja Schulze vor, unnötige Berateraufträge vergeben und Kosten verschleiert zu haben. Im Ministerium ist man sich keines Fehlverhaltens bewusst.
Titelbild
Svenja Schulze.Foto: Omer Messinger/Getty Images
Von 30. Oktober 2019

Bislang war es vorwiegend die auf den Spitzenposten der EU-Kommission gewechselte Ursula von der Leyen, der vielfach nachgesagt wurde, in ihrer Zeit als Bundesministerin eine lockere Hand bei der Unterzeichnung hoch dotierter Beraterverträge gehabt zu haben. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hingegen beharrte vor dem Haushaltsausschuss des Bundestags, dem die Minister einmal im Jahr darüber Bericht erstatten müssen, stets darauf, überhaupt keine Kosten für externe Berater verursacht zu haben.

Wie der „Spiegel“ berichtet, soll der Bundesrechnungshof dieser Einschätzung nicht beigetreten sein. Seine Experten hätten die Angaben nachgeprüft und seien zum Ergebnis gelangt, dass das Bundesumweltministerium (BMU) allein in den Jahren von 2014 bis 2018 „Unterstützungsleistungen“ mit einem Auftragswert von insgesamt mindestens 600 Millionen Euro angefordert habe. Der Bericht der Prüfer sei an den Haushaltsausschuss übermittelt worden und liege dem Magazin vor.

„Ministerielle Kernaufgaben“ betroffen

In insgesamt 44 Fällen, die der Rechnungshof unter die Lupe genommen habe, seien externe Berater in Anspruch genommen worden – und dies sogar für Leistungen, die „ministerielle Kernaufgaben des BMU“ betroffen hätten. Als Beispiele nennt der „Spiegel“ unter Berufung auf die Erkenntnisse der Kontrolleure etwa Untersuchungen über die ökologische Gestaltung des Tourismus oder Verhandlungen über den Globalen Umweltpakt, für die man um „zielorientierte Lösungsvorschläge“ gebeten habe.

Auch für das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sollte ein externer Auftragnehmer „Maßnahmenvorschläge“ erarbeiten und jene anderer Ministerien „kritisch bewerten“. Der Auffassung des Bundesrechnungshofes zufolge sei jedoch nicht erkennbar, warum für solche Belange überhaupt „Unterstützungsleistungen“ angefordert werden müssten. Vielmehr gehen die Revisoren davon aus, dass der eigene Beamtenstab des BMU selbst in der Lage sein müsste, solche Anforderungen zu erfüllen.

Der Bundesrechnungshof bemängelt aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse nicht nur „die Gefahr von Abhängigkeiten“ im Hinblick auf „Art, Dauer und Intensität der Beratungsleistungen“. Vor allem klagt man bei den Bonner Kontrolleuren darüber, dass man ihnen ihre Arbeit ohne Not erschwert habe. So zitiert der „Spiegel“ aus deren Papier wie folgt:

Das BMU erklärte, es führe keine übergreifenden Aufzeichnungen, die alle vom Bundesrechnungshof gewünschten Informationen enthalten.“

Angaben für Beantwortung einer Anfrage „frisiert“?

Das Umweltministerium habe vielmehr mitgeteilt, solche Aufzeichnungen seien „entbehrlich“. Auch gegenüber dem Parlament gebe man sich vonseiten des BMU über Gebühr verschlossen – und frisiere möglicherweise sogar Zahlen. So habe bereits die Linksfraktion im Bundestag im Februar Angaben über den Umfang externer Beraterhonorare für die Zeit zwischen 2014 und 2018 erfragt.

Dabei sei eine interne Abfrage des Umweltressorts auf 3685 Aufträge mit einem Volumen von 587,7 Millionen Euro gekommen. Als man darob selbst zu der Auffassung gelangt war, dass diese Zahl im Vergleich zu anderen Ressorts „stark aus dem Rahmen“ falle, habe man die Meldung am nächsten Tag „wegen der politischen Bedeutung“ auf 1000 Aufträge mit einem Auftragsvolumen von 110 Millionen Euro korrigiert. Eine plausible Erklärung für die Differenz habe man dem Rechnungshof nicht liefern können, heißt es in dem Bericht:

Die Änderungsmeldung basierte nach Aktenlage jedenfalls nicht auf einer erneuten Datenerhebung.“

Das BMU selbst weist die Darstellungen des Rechnungshofs und dessen Schlussfolgerungen zurück.

Die Rechnungsprüfer gingen von einer unzutreffenden Definition des Begriffs „externe Beratungsleistung“ aus, heißt es aus dem Ministerium. „Werkverträge“, wie sie das BMU vielfach abschließe, müssten nicht als externe Beratungsleistungen gemeldet werden. Außerdem habe man ausreichend dokumentiert, warum man sich jeweils für diese Variante entschieden habe.



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