Überwiegend afrikanische Flüchtlinge in Bayern: Seehofer gibt Garantie für Obergrenze ab und fordert mehr Rückführungen

"Die Zuwanderungsbegrenzung ist Voraussetzung für Integration und Sicherheit. Auch deswegen sind wir für eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen im Jahr," so Seehofer.
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Raute und Faust: Die Hände von Bundeskanzlerin Merkel und Bayerns Ministerpräsidenten Seehofer.Foto: Uwe Anspach/Archiv/dpa
Epoch Times24. Dezember 2016

Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer hat garantiert, dass die Obergrenze für Asylbewerber eingeführt werde. „Die Obergrenze kommt, für den Fall dass wir regieren. Das gebe ich hier zu Protokoll“, sagte Seehofer im Interview der „Welt am Sonntag“.

Seehofer betonte, er lasse sich auch nicht von dem Argument beeindrucken, es kämen doch nicht mehr so viele Flüchtlinge. „Denn die Gegenwart ist keine Garantie für die Zukunft.“ Die Begrenzung ermögliche erst Integration, so Seehofer weiter. „Die Zuwanderungsbegrenzung ist Voraussetzung für Integration und Sicherheit. Auch deswegen sind wir für eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen im Jahr.“

Die Mehrheit der Flüchtlinge in Bayern stellten inzwischen Afrikaner, sagte Seehofer. Er forderte deshalb Abkommen mit den Staaten Nordafrikas, um Asylbewerber dorthin zurückbringen zu können. „Im Augenblick schützt unsere Seenotrettung vor Lebensgefahren. Aber sie muss ergänzt werden. Wir brauchen Abkommen mit den Staaten an der nordafrikanischen Küste. Es muss alles daran gesetzt werden, zu solchen Abkommen zu kommen.“

Generell müsse auch an der innerdeutschen Grenze entschieden werden, wer ins Land komme und wer nicht. „Da bin ich wieder bei den Transitzentren. Dort müssten Polizisten, Ärzte, Dolmetscher und Richter sitzen, die innerhalb kurzer Zeit entscheiden, wer bleiben darf und wer nicht.“

Die Verfahren müssten innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein, forderte der CSU-Chef. Seehofer will zudem die Klage-Möglichkeiten für Asylbewerber einschränken: „Rechtliche Mittel gegen eine staatliche Entscheidung zu ergreifen, muss in einem Rechtsstaat möglich sein. Aber in diesen Fällen doch nicht zwangsläufig durch alle Instanzen.“ (dts)



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