Union will schärfere Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern: Fünf Jahre statt drei Jahre Knast

Die Anhebung der Strafen für den Besitz von Kinderpornografie oder Kindesmissbrauch sowie ein Gesetz gegen Cybergrooming stehen bei der Union auf der Liste dringlicher Maßnahmen.
Titelbild
Kindesmissbrauch (Symbolbild).Foto: iStock
Epoch Times16. Oktober 2019

Die Union im Bundestag drängt auf weitere Gesetzesverschärfungen zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch: Der Besitz von Kinderpornografie sollte mit bis zu fünf statt wie bisher drei Jahren Gefängnis bestraft werden können, erklärte der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann am Mittwoch in Berlin. Die Mindeststrafe für sexuellen Kindesmissbrauch solle auf ein Jahr heraufgesetzt werden.

Die CDU/CSU will ihre Vorschläge in die parlamentarischen Beratungen zum Gesetz über Cybergrooming einbringen, das am Donnerstag erstmals im Bundestag behandelt wird. Demnach soll künftig anders als bisher bereits der Versuch strafbar sein.

Cybergrooming ist die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen zu Minderjährigen im Internet zur Anbahnung sexueller Handlungen. „Wer versucht, sich auf diese Art an Kinder heranzumachen, zeigt damit seinen Entschluss, Kinder zu täuschen und auch zu missbrauchen“, erklärte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

„Das muss reichen, damit die Ermittler wirksam einschreiten können“, sagte Winkelmeier-Becker. Praktiker berichteten, „dass sie ohne die Versuchsstrafbarkeit häufig kein Ermittlungsverfahren einleiten können“. (afp)

 



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