Union fordert Verschärfung des IT-Sicherheitsgesetzes

Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lehnte die Forderungen ab. "Die geltenden Regelungen ermöglichen eine effektive Strafverfolgung, auch wenn besonders sensible persönliche Daten ausgespäht werden", so der Sprecher.
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Hacker haben eine große Menge an Daten von Politikern und Prominenten gestohlen.Foto: iStock
Epoch Times20. Januar 2019

Als Konsequenz aus dem jüngsten Datendiebstahl hat die Unionsfraktion im Bundestag eine Verschärfung des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 gefordert. Der innenpolitische Sprecher von CDU/CSU, Mathias Middelberg (CDU), sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“: „Wir müssen das Strafmaß für Datenausspähung und Datenhehlerei überdenken.“

Gegenwärtig werde das Ausspähen von Daten lediglich als Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. „Der Einbruch in den intimsten privaten Datenbestand und die Bloßstellung von Menschen im Netz ist aber mindestens so schwerwiegend wie ein Einbruch in die private Wohnung, wenn nicht schwerwiegender.“

Außerdem fordere die Union, dass auch die Durchsetzbarkeit von Persönlichkeitsrechten im Netz auf den Prüfstand gehöre. Derzeit können die Ermittler Betreiber von Plattformen nur bitten, Daten zu löschen. Es müsse aber eine Verpflichtung geben.

Ein Sprecher von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) lehnte die Forderungen ab. „Die geltenden Strafrahmen halten wir für angemessen“, sagte er dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). „Die geltenden Regelungen ermöglichen eine effektive Strafverfolgung, auch wenn besonders sensible persönliche Daten ausgespäht werden“, so der Sprecher.

(afp)



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