Sondervermögen für Infrastruktur
Union und SPD: Sondervermögen für Krankenhausreform nutzen
SPD und Union sind sich bei der Krankenhausreform einig: Das Sondervermögen soll dafür genutzt werden. Auch die zu gering ausfallenden Krankenkassenbeiträge der Bürgergeldempfänger sollen damit ergänzt werden.

Eine Pflegehelferin misst am 10 Mai 2023 einem Krankenhaus in Dortmund den Blutdruck eines Patienten.
Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
In den Verhandlungen für eine schwarz-rote Koalition hat die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege sich darauf verständigt, einen bedeutenden Teil der Krankenhausreform aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu bezahlen und nicht von den gesetzlich Versicherten übernehmen zu lassen. „Der bisher für die GK vorgesehene Anteil für den Transformationsfonds für Krankenhäuser finanzieren wir aus dem Sondervermögen Infrastruktur“, heißt es in dem finalen Text der AG, über den die Mediengruppe Bayern (Donnerstagausgaben) berichtet.
Steuern für Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger nutzen
Bisher waren jährliche Ausgaben aus dem Fonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro vorgesehen, die aus dem Gesundheitsfonds und damit durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert worden wären. Als weitere Maßnahme „zur Stabilisierung der Beiträge“ plant das Bündnis „die bisher nicht kostendeckenden Beiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln vollständig zu finanzieren“. Dies soll bereits im Jahr 2025 erfolgen.
Generell soll die Krankenhausreform „bis Sommer“ überarbeitet werden. „Wir ermöglichen den Ländern zur Sicherstellung der Grund- (Innere, Chirugie, Gynäkologie und Geburtshilfe) und Notfallversorgung der Menschen besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen“, hieß es in dem Papier weiter. Um die finanzielle Stabilität der „bedarfsnotwendigen Krankenhäuser“ zu sichern, schließe man die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung.
Auch die Definition von Fachkrankenhäusern soll überarbeitet werden „mit dem Ziel, dass die in den Ländern bestehenden und für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben können“. Für die Umstellung sollen die Krankenhäuser in der sogenannten Konvergenzphase nun drei statt zwei Jahre Zeit bekommen. „Das Jahr 2027 wird dabei für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet“. (dts/red)
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