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Unrechtmäßig Abgeschobener soll zurückgeholt werden

Ein junger Mann wird nach Afghanistan abgeschoben - wegen eines Behördenfehlers, heißt es. Jetzt soll er zurück ins Flugzeug nach Deutschland steigen.

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Ein Flugzeug von Meridiana in Frankfurt. Das Bamf will einen wohl unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen.

Foto: Boris Roessler/dpa

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) will einen wohl unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan zurückholen.
„Das Bamf will die für die Rückholung nötigen Schritte einleiten“, sagte die Sprecherin des Bundesinnenministeriums, Eleonore Petermann, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der 20-Jährige aus Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern war vor kurzem in seine Heimat zurückgeflogen worden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zuvor gesagt, dass in dem Fall „offensichtlich ein Behördenfehler passiert ist im Bamf“. Wenn sich etwas als rechtswidrig herausstelle, werde er „immer dafür sorgen, dass Recht und Ordnung eingehalten werden“, sagte Seehofer.
Nicht einmal die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern hätten über den Fehler des Flüchtlingsbundesamtes Bescheid gewusst, sagte der Innenminister in Berlin. So habe die Behörde die Identität des Mannes falsch zugeordnet. Nach Recherchen des NDR handelt es sich bei dem Afghanen um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren.
Das Bamf ging dem Sender zufolge trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylantrag des Flüchtlings rechtskräftig abgelehnt worden sei. Der Mann hatte laut seiner Anwältin Sonja Steffen aber schon im vergangenen Jahr gegen die Ablehnung geklagt. Dies bestätigte auch das zuständige Verwaltungsgericht in Greifswald. Zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens hätte der Mann nicht abgeschoben werden dürfen, hatte ein Gerichtssprecher im NDR erklärt.
Anwältin Steffen, die auch für die SPD im Bundestag sitzt, und Pro Asyl hatten gefordert, den jungen Mann nach Deutschland zurückzuholen. „Das Bundesinnenministerium hat das Behördenversagen des Bundesamtes eingeräumt und sollte in der Lage sein, mit dem Auswärtigen Amt eine schnelle Rückholung zu ermöglichen (…)“, erklärte die Organisation am Mittwoch. Sie verwies auf den Fall eines anderen abgeschobenen Flüchtlings, der im Dezember vergangenen Jahres auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Baden-Württemberg) aus Afghanistan zurück geholt werden musste. (dpa/afp)
 

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