Unsicherheit zum „Z“-Symbol: Zurich Versicherung ändert Logo

Der Buchstabe „Z“ ist ins Visier der Behörden geraten – ein Zeichen, mit dem die Militärfahrzeuge der russischen Streitkräfte gekennzeichnet sind. Doch wann ist es strafbar, wann eher nicht?
Titelbild
Das Logo der Zurich Versicherung.Foto: iStock
Epoch Times30. März 2022


In Deutschland kann das Zeigen des „Z“-Symbols, das als Unterstützung Russland im Krieg gegen die Ukraine betrachtet wird, mittlerweile mit einer mehrjährigen Haftstrafe nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch geahndet werden. Das geht aus einem wissenschaftlichen Gutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags von Sachsen-Anhalt hervor, über das der „Spiegel“ berichtete.

„Das Gutachten macht sehr deutlich, dass niemand auf irgendwelche Aufforderungen und Erlasse aus Ministerien warten muss – sondern dass es die Pflicht von Polizei und Staatsanwaltschaften ist, das Zeigen des „Z“-Symbols im Kontext des Krieges als Straftat zu verfolgen und zu unterbinden“, so Sebastian Striegel (Bündnis 90/Die Grünen), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte.

Demnach würde das Zeigen des „Z“-Symbols den öffentlichen Frieden stören, was mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann.

„Was in der Theorie noch logisch klingt, dürfte in der praktischen Handhabe schwierig werden“, heißt es in einem RBB-Bericht. Nicht jeder, der das Symbol „Z“ verwendet, ist per se ein potenzieller Straftäter.

Nach Aussage der Strafrechtsexpertin Anna Albrecht von der Universität Potsdam geht es darum, wie ein „durchschnittlicher Empfänger“ das Symbol wahrnimmt.

Zurich Versicherung ändert freiwillig ihr Logo

Ein weißes „Z“ auf blauem Untergrund – Logo des Schweizer Versicherungskonzerns Zurich Insurance Group wird vorläufig von der Bildfläche verschwinden. „Wir entfernen vorübergehend die Verwendung des Buchstabens ‚Z‘ aus sozialen Kanälen, wo er isoliert erscheint und missverstanden werden könnte“, heißt es laut „ntv“ seitens des Konzerns. Statt dem Einzelbuchstaben steht nun das Wort „Zurich“ in dem blauen Kreis.

Für Albrecht ist klar, dass das nicht notwendig gewesen wäre. Der Kontext zwischen dem langjährig bekannten Logo und dem Krieg in der Ukraine fehle.

Auch ein kleines „Z“ am Auto bedeute noch lange keine strafbare Handlung. „Das könnte ja erst mal alles bedeuten, ein Hinweis auf den Vornamen des Kindes, einen Film oder so“, erklärt Albrecht. Anders wäre der Fall, wenn daneben ein Bild des russischen Präsidenten Wladimir Putin oder die russische Flagge angebracht wäre.

Auch Fans der Modemarke Zorro dürften weitere ihre Kleidung tragen, auch wenn es hier schon – wie auf Epoch Times berichtet wurde – zu Strafanzeigen seitens der Polizei kam, die das „Z“-Logo nicht als modisches Accessoire betrachteten.



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