Urteil: 5,5 Jahre Haft für Franco A.

Seit mehr als einem Jahr wurde der Fall Franco A. verhandelt. Das Gericht verurteilt den Bundeswehroffizier nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Es hielt den Terrorverdacht für begründet.
Der Angeklagte Franco A. (l.) im Gespräch mit seinem Anwalt Moritz Schmitt-Fricke.
Der Angeklagte Franco A. (l.) im Gespräch mit seinem Anwalt Moritz Schmitt-Fricke.Foto: Boris Roessler/dpa
Epoch Times15. Juli 2022

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bundeswehroffizier Franco A. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Als Urteilsgrund nannte das Gericht unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.

Das Gericht befand den 33-jährigen Deutschen in seinem Urteil vom Freitag in mehreren Anklagepunkten für schuldig. Dazu zählen auch waffenrechtliche Verstöße. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Franco A. hatte sich als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein monatelanges Doppelleben geführt. Als angeblicher Flüchtling hatte er laut Anklage auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten. Daher war es vor Gericht auch um einen Betrugsvorwurf gegangen.

„Ein rechtsradikaler Terrorist“?

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte im Juni eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei „ein rechtsradikaler Terrorist“, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin.

Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Woher die Waffe stammt und was er damit plante, ist noch immer unklar. Nach seiner Festnahme stellte sich zudem heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Seit Februar in Untersuchungshaft

Franco A. bestritt bis zuletzt die Vorwürfe, räumte aber ein, mehrere Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland. Er befindet sich seit Februar erneut in Untersuchungshaft. Zu Beginn des Verfahrens war er noch auf freiem Fuß.

Der Beschuldigte soll laut Anklage unter anderem einen Anschlag auf die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, geplant haben. Er hatte auch die Geschäftsstelle und die Tiefgarage der Stiftung aufgesucht. Als mögliche Anschlagsziele waren in der Anklage auch der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), genannt. (dpa/mf)



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