Urteil gegen Salafistenprediger Sven Lau rechtskräftig

Die Verurteilung des Salafistenprediger Sven Lau wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu fünfeinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig. Das entschied der Bundesgerichtshof.
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Der Prediger Sven Lau.Foto: Marius Becker/Archiv/dpa
Epoch Times10. Mai 2018

Die Verurteilung des Salafistenprediger Sven Lau wegen Unterstützung einer Terrorvereinigung zu fünfeinhalb Jahren Haft ist rechtskräftig.

Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben vom Dienstag und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom Juli vergangenen Jahres.

Dessen Entscheidung zufolge war Lau eine Anlaufstelle für Kampf- und Ausreisewillige vor allem aus der salafistischen Szene im Großraum Düsseldorf. Der BGH teilte auf Anfrage mit, dass die Rechtsmittel Laus Anfang April zurückgewiesen wurden. (AZ. 3 StR 49/18)

Lau war eine schillernde Figur der radikalislamischen Salafisten. Für Schlagzeilen sorgte er etwa 2014, als er in Wuppertal für eine selbsternannte sogenannte Schariapolizei warb.

Salafisten waren damals in der Stadt in Warnwesten mit dem Aufdruck „Schariah Police“ durch die Straßen gezogen. Nach seiner Festnahme im Dezember 2015 erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD), Lau gelte als „einer der führenden Köpfe der salafistischen Szene, der mutmaßlich viele junge Leute in den Extremismus gelockt hat“.

Lau soll als Bindeglied zu der Islamistengruppe Dschaisch al-Muhadschirin wal-Ansar (Jamwa) fungiert haben, die nach Angaben der Bundesanwaltschaft spätestens seit Mitte 2013 eng an die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angebunden war. Nach ihrer Spaltung schloss sich demnach der von Lau unterstützte Flügel der sogenannten Armee der Auswanderer und Helfer dem IS an. (afp)



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