Urteil im Prozess um gewaltsamen Tod einer Schülerin in Kandel erwartet

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Schülerin in Kandel will das Landgericht Landau in der Pfalz sein Urteil verkünden. Vor Gericht steht ein mutmaßlich aus Afghanistan stammender Flüchtling, der seine 15-jährige Exfreundin erstochen haben soll.
Titelbild
Während der Kundgebung des "Frauenbündnis Kandel".Foto: Dirk Klostermann
Epoch Times2. September 2018

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Schülerin Mia in Kandel will das Landgericht Landau in der Pfalz am Montag (09.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einer Jugendkammer statt. Seit Mitte Juni musste sich ein mutmaßlich aus Afghanistan stammender Flüchtling vor Gericht verantworten, der seine 15-jährige Exfreundin im Dezember aus Eifersucht erstochen haben soll.

Die Schülerin soll sich wenige Wochen zuvor von dem mutmaßlichen Täter getrennt haben.

Am 15. Dezember 2017 erstattete Mia Anzeige gegen den Ex-Freund wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige des Vaters. Es war die Rede davon, dass der Ex-Freund ehrverletzende Bilder des Mädchens anderen zugänglich gemacht und gedroht haben soll, es am Bahnhof „abzupassen“. Noch kurz vor der Bluttat soll dem jungen Mann von Polizeibeamten eine Vorladung überbracht worden sein.

Am Tattag soll er Mia und zwei Begleitern in einen Supermarkt gefolgt sein und dort das Messer gekauft haben. Danach, so die Ermittler, folgte er dem Mädchen in den Drogeriemarkt. Er ging auf Mia zu und stach unvermittelt mehrfach auf sie ein – getrieben von übersteigerter Eifersucht und Rache. Das Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren.

Dem jungen Mann wird Mord zur Last gelegt. Er selbst hatte sein Alter mit 15 Jahren angegeben, was bald bezweifelt wurde. Ein Gutachten der Staatsanwaltschaft ergab, dass er zur Tatzeit mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20.

Da ein Zusatzgutachten die Zweifel nicht ausräumen konnte, ging das Landgericht in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes davon aus, dass er zur Tatzeit das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Bei Angeklagten zwischen 14 und 17 Jahren gilt Jugendstrafrecht. Deshalb wird der Prozess bei der Jugendkammer des Landgerichts geführt – ohne Publikum.

Im Prozess gibt es große Sicherheitsvorkehrungen, die den Beschuldigten, die Prozessteilnehmer und das Gericht schützen sollen. „Es ist einer der aufsehenerregendsten Prozesse des ganzen Jahres in ganz Deutschland“, sagt Gerichtssprecher Robert Schelp.

Der Fall Kandel sticht heraus, weil es infolge der Tat, um in der 9000-Einwohner-Stadt regelmäßig zu Demonstrationen gegen die Asylpolitik der Bundesregierung kam. Auch Gegendemonstranten kamen, große Polizeiaufgebote sicherten die Veranstaltungen. Für zusätzlichen Zündstoff sorgte dann schließlich die SPD Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, die sich unter Missachtung ihrer Neutralitätspflicht, mit den linken Gegendemonstranten solidarisierte. Kandel befeuerte zudem die bundesweite Debatte um die Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen.

Zum Prozessverlauf wurden keine Informationen bekannt. Das Gericht machte auch keine Angaben zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt, in Kandel gibt es seit der Tat immer wieder  Demonstrationen. (afp/dpa/al)



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