Urteil: Religionsunterricht ist für Privatschulen keine Pflicht

Einer Privatschule, die keinen Religionsunterricht anbietet, darf die staatliche Genehmigung nicht verweigert werden, entschied ein Verwaltungsgerichtshof. Nur an öffentlichen Schulen verlangten Grundgesetz und Landesverfassung Religionsunterricht.
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Epoch Times6. Juli 2018

Privatschulen darf die staatliche Genehmigung nicht verweigert werden, weil sie keinen Religionsunterricht anbieten. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Damit gab er einem privaten Bildungsträger aus Ulm recht, der unter anderem Berufskollege betreibt.

Der Träger hatte sich mit einer Feststellungsklage gegen eine Verlautbarung des Regierungspräsidiums Tübingen und des baden-württembergischen Kultusministeriums gewandt, die Religionsunterricht auch für berufliche Ersatzschulen verlangte. Die Klage war vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht zunächst abgewiesen worden.

Der Verwaltungsgerichtshof begründete sein Urteil nun damit, dass der Staat seine „Bestimmungsmacht in Erziehungsfragen“ überschreiten würde, wenn er Privatschulen Religionsunterricht verbindlich vorschreiben würde. Nur an öffentlichen Schulen verlangten Grundgesetz und Landesverfassung Religionsunterricht.

Das baden-württembergische Urteil bezieht sich jedoch zunächst nur auf staatlich genehmigte, nicht auf staatlich anerkannte Schulen mit Prüfungsberechtigung.

Da das klagende Berufskolleg nicht staatlich anerkannt sei und auch keine Anerkennung anstrebe, müsse das Gericht nicht darüber urteilen, ob auch an staatlich anerkannten Schulen auf Religionsunterricht verzichten werden könne. (afp)



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