Urteil: Stadt München muss trotz Antisemitismusverdachts Saal an BDS vermieten

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Der Marienplatz im Zentrum der bayerischen Landeshauptstadt München.Foto: iStock
Epoch Times20. November 2020

Die Stadt München muss trotz eines Antisemitismusverdachts einen städtischen Veranstaltungssaal für eine Podiumsdiskussion der Boykottbewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zur Verfügung stellen.

Mit dem am Donnerstag vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München veröffentlichten Urteil setzte sich die nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel gerichtete Kampagne durch. Allerdings ließ der Verwaltungsgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Die Stadt hatte unter Berufung auf einen Grundsatzbeschluss des Stadtrats die Vermietung des Saals abgelehnt. Nach diesem Beschluss aus dem Jahr 2017 dürfen städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen oder diese unterstützen. Dieser Ausschluss wurde damit begründet, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handle.

Gericht: Stadt muss Grundrechte beachten

Der Verwaltungsgerichtshof entschied dagegen, dass die Stadt zwar den Zweck öffentlicher Einrichtungen festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen dürfe. Dabei müsse sie aber das höherrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten.

Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Das Gericht bezog sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach etwaige antisemitische Äußerungen nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei aber nicht ersichtlich, dass diese Schwelle bereits mit den Boykottaufrufen der Kampagne erreicht werde.

BDS-Kampagne richtet sich gegen Israels Besatzungspolitik in den Palästinensergebieten

Das Kürzel BDS steht für „Boycott, Divestment, Sanctions“ („Boykott, Entzug von Investitionen, Sanktionen“). Die internationale Kampagne richtet sich gegen Israels Besatzungspolitik in den Palästinensergebieten. Israel sieht die Boykottbewegung BDS als strategische Bedrohung an und wirft ihr Antisemitismus vor. Die Aktivisten weisen das zurück.

US-Außenminister Mike Pompeo hat die Israel-Boykott-Kampagne BDS als „antisemitisch“ verurteilt und Maßnahmen der US-Regierung gegen die beteiligten Organisationen angekündigt. Bei seinem Besuch in Israel sagte Pompeo am Donnerstag (19. November), es würden „umgehend“ Maßnahmen gegen die „globale anti-israelische BDS-Kampagne“ ergriffen. (afp/er))



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