Urteil: Bundesverfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall behandeln

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf nach einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einordnen. Es sieht in der vorab getätigten offensichtlichen Weitergabe von Informationen des BfV die Vertrauensgrundlage "zerstört".
Epoch Times5. März 2021

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremen Verdachtsfall einordnen oder so behandeln. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag verkündeten sogenannten Hängebeschluss und gab damit einem Antrag der AfD statt. Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla äußerte sich erfreut und sprach von einer „Klatsche“ für den Geheimdienst.

Der Beschluss ist eine Zwischenentscheidung und gilt so lange, bis das Verwaltungsgericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet. Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Freitag damit, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nicht an seine Stillhaltezusage gehalten oder dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Gericht sehen Vertrauensgrundlage „zerstört“

Dass die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das BfV am Mittwoch durch Medien publik wurde, wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Informationen „durchgestochen“ wurden. Die Richter sehen damit die Vertrauensgrundlage „zerstört“. Sie untersagten nun dem Verfassungsschutz ausdrücklich, die AfD öffentlich als Verdachtsfall oder als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzuordnen. Das BfV erklärte zu der Entscheidung vom Freitag, es äußere sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.

Die AfD hatte bereits Ende Januar zunächst vergeblich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, in dem sie eine entsprechende Untersagung verlangt hatte. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb, argumentierte die Partei. Das Verwaltungsgericht erklärte nun, die Einstufung als Verdachtsfall sei zwar nun in der Welt, aber mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.

Weidel: „Schlammschlacht gegen die AfD“

Chrupalla schrieb auf Twitter zu dem Gerichtsentscheid, dieser sei „gut so“. Die AfD-Fraktionschefin im Bundestag, Alice Weidel, sprach auf Twitter in Verbindung mit den Berichten über die Einstufung der rechts-konservativen Partei als Verdachtsfall von einer „Schlammschlacht gegen die AfD“, die „willkürlich im Sinne der Regierungsparteien“ stattgefunden habe.

Der AfD-Ko-Vorsitzende Jörg Meuthen erklärte, der Gerichtsentscheid sei nicht nur ein „großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat“. Meuthen rief den Verfassungsschutz auf, sich nicht gegen die AfD „instrumentalisieren zu lassen“. In der rechtsgerichteten Zeitschrift „Junge Freiheit“ forderte Meuthen den BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang zum Rücktritt auf.

Fraktionschef Alexander Gauland sagte: „Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe selten eine solche Ohrfeige erlebt für den Verfassungsschutz. Da ist eine Behörde, die soll die Verfassung schützen, und Richter müssen ihr erklären, was Artikel 20 und 21 bedeutet und dass man auf diese Weise nicht sozusagen Parteien aus dem politischen Kampf ausschließen kann.“

Keine offizielle Einstufung

Am Mittwoch war durch Medienberichte bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD offenbar zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hätte und damit ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichte. Ausgenommen davon wurden AfD-Abgeordnete sowie Kandidaten für Parlamente. (afp/er)



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