Verbraucherschützer fordert zeitliche Befristung von Corona-Warn-App unter fünf Bedingungen

Der Einsatz der geplanten Corona-Warn-App könne erfolgen, wenn diese "freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein". Das sagte Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller.
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Geräte werden synchronisiert.Foto: iStock
Epoch Times11. April 2020

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller knüpft den Einsatz der geplanten Corona-Warn-App an Bedingungen. „Schnelle, pragmatische Lösungen zum Schutz von Gesundheit und Leben sind nötig“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem „Handelsblatt“ vom Samstag. „Eine Anti-Corona-App kann hier helfen, wenn sie folgende fünf Bedingungen erfüllt: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein.“ Müller warnte zugleich vor den Risiken.

„Die Corona-Krise darf nicht als Einfallstor dienen, um Unternehmen neue Zugriffe auf private Daten zu geben“, mahnte der Verbraucherschützer. Kommunikationsdaten beinhalteten sensible und persönliche Informationen und genössen grundrechtlichen Schutz. „Dieser Schutz darf nicht leichtfertig aufgegeben werden.“

Der Einsatz einer sogenannten Tracking-App zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen könnte eine große Rolle bei der schrittweisen Lockerung der bestehenden Einschränkungen spielen. Solche Anwendungen sollen dafür sorgen, dass Kontaktpersonen von Infizierten schneller ausfindig gemacht und informiert werden können.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder wollen am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise nach dem Ende der Osterferien am 19. April beraten.

Der Chef des Bundeskanzleramts, Helge Braun (CDU), hatte kürzlich die Notwendigkeit einer europaweit einheitlichen Smartphone-App betont. Braun verwies dabei auf den europäischen Binnenmarkt und zahlreiche grenzüberschreitende Pendler: „Das Schlimmste, was uns passieren kann ist, dass es jetzt viele verschiedene Tracking-Apps gibt.“

Corona-Datenspende-App des RKI

Ab sofort können Teilnehmer kostenlos die neue Corona-Datenspende-App nutzen. Sie wurde vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeinsam mit dem e-Health-Unternehmen Thryve und unter Einbeziehung des Bundesdatenschutzbeauftragten entwickelt. Die App für iOS und Android-Geräte funktioniert in Kombination mit Fitnessarmbändern und Smartwatches verschiedener Hersteller und soll  Aufschluss über die Verbreitung des Virus Sars-Cov-2 in Deutschland bringen: „Je mehr Menschen die Daten zur Verfügung stellen, desto genauer werden wir Daten über die Verbreitung bekommen“, sagte RKI-Chef Lothar Wieler.

Die Nutzung der App ist freiwillig und pseudonymisiert. Das RKI habe zu keiner Zeit Kenntnis über persönliche Informationen wie Name oder Anschrift der App-Nutzer, heißt es vom Anbieter. Ortungs- und Handydaten würden nicht erfasst werden.

Erfasst werden die Postleitzahl des Teilnehmers, Körperdaten wie Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht sowie Vitaldaten. Sofern das Gerät die Körpertemperatur kontrolliert, ist dies besonders ausschlaggebend, um einen Einblick auf mögliche potenzielle Corona-Infektionen zu ermitteln. Denn mit Hilfe der App können durch das RKI Symptome, die auf COVID-19 hinweisen, erkannt werden. Die App ersetze jedoch keine Corona-Tests und würde auch nicht den Teilnehmern melden, ob sie krank sein könnten, betonte Wieler.

Von der am Freitag gestarteten Corona-Datenspende-App zeigte sich Wieler „überwältigt“. Nach einem Tag hätten sich 160.000 Nutzen angemeldet. In den nächsten drei Wochen soll eine erste Karte veröffentlicht werden, die die Situation in Deutschland zeigt. (afp/sua)

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