Verbraucherzentrale nennt notwendige Bedingungen für Corona-App

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, hat die aus Sicht des Verbandes notwendigen Parameter für eine Corona-App konkretisiert. Vor allem die Weitergabe der Daten an Dritte müsse unterbunden werden.
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Wozu ist eine Corona-App tatsächlich gut und welche Daten sollten erfasst werden? Die Verbraucherzentrale hat klare Regeln gefordert.Foto: iStock
Epoch Times24. April 2020

Verbraucherschützer haben Bedingungen für die Einführung einer Corona-Warn-App genannt. „Eine App zur Eindämmung der Pandemie ist aus Sicht des VZBV nur dann akzeptabel, wenn fünf Bedingungen erfüllt werden: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein“, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). „Zudem muss ausgeschlossen sein, dass die Daten an Unternehmen weitergegeben werden oder es gar eine Änderung des Zwecks der Nutzung gibt – beispielsweise für Zwecke von Unternehmen oder ihrer Werbung.“

Die Verbraucher müssten selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten weitergeben oder nicht. Grundsätzlich dürfe es sich nur um notwendige Daten handeln, sagte der oberste Verbraucherschützer. „Wir befinden uns in einer Gesundheitskrise, deshalb dürfen die Daten auch nur dem Gesundheitsschutz dienen und auch nur für die Dauer der Krise.“ Kommunikationsdaten beinhalten laut Müller „sensible und persönliche Informationen und müssen geschützt werden – immer.“ (dts)



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