Verbraucherverträge: SPD wirft Wirtschaftsministerium „Blockade“ bei Verkürzung von Laufzeiten vor

Viele Verbraucherverträge, wie Abonnements oder Mobilfunkverträge, kommen derzeit mit Laufzeiten von zwei Jahren daher. Die meisten sehen eine automatische Verlängerung vor. Im Bundesjustizministerium wurde eine Vorlage erarbeitet, die die erlaubten Laufzeiten deutlich reduziert.
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BundeswirtschaftsministeriumFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times28. Februar 2020

Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) gegen aufgedrängte Verträge und lange Vertragslaufzeiten vorgehen. Der Entwurf  zu Verbraucherverträge kommt seit Wochen in der regierungsinternen Ressortabstimmung nicht voran.

Die SPD-Bundestagsfraktion wirft dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium vor, die Pläne aufzuhalten: „Wir wollen das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem „Handelsblatt“. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) müsse „jetzt endlich seine Blockade gegen diesen wichtigen Schritt für mehr Verbraucherschutz aufgeben“, so der SPD-Politiker.

CDU-Rechtsexperte  kritisiert starre Haltung des Justizministeriums

Der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sieht dagegen noch „viel Gesprächsbedarf“ und mahnte: „Das Justizministerium muss sich bewegen.“ Nach Lambrechts Plänen soll unter anderem die Laufzeit von Verträgen etwa für Handys, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos auf ein Jahr begrenzt werden. Auch Kündigungsfristen werden deutlich verkürzt.

Fechner sprach von „undurchsichtigen Vertragsstrukturen und Kostenfallen“, denen sich Verbraucher ausgesetzt sähen. Insbesondere bei Telekommunikationsverträgen gebe es keinen Grund für die „viel zu langen“ Vertragslaufzeiten. Lange Laufzeiten und automatische Verlängerungen von Verträgen seien nicht im Sinne der Verbraucher, denn sie verhinderten oft einen Wechsel zu besseren Angeboten. „Gerade die kürzeren Vertragslaufzeiten würden für mehr Dynamik und Wettbewerb sorgen“, so der SPD-Politiker.

Längere Laufzeiten nicht zwangsläufig zum Nachteil der Verbraucher

Luczak sagte dagegen, das Justizministerium meine offenbar, dass Verbraucherverträge nur dann fair sein können, wenn sie kurz seien. „Diese Auffassung teile ich nicht. Ein generelles Verbot von Verträgen mit zwei Jahren Laufzeit lehne ich ab“, so der CDU-Politiker weiter. Denn längere Vertragslaufzeiten gäben Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit, was Preise drücken könne. „Verbieten wir zweijährige Verträge, schließen wir Verbraucher also möglicherweise von Vorteilen aus“, sagte Luczak dem „Handelsblatt“. Zudem gebe es für Unternehmen „dann weniger Möglichkeiten, etwa Kundentreue zu belohnen und dafür Vorteile zu gewähren“. (dts)



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