Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG eingereicht

Erstmals wurde eine umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG dem Bundesverfassungsgericht übergeben – Ziel ist die Abschaffung des Gesetzes.
Titelbild
Die Organisatorin der Demo für alle Hedwig von Beverfoerde und zwei Mitbeschwerdeführer haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG eingereicht.Foto: Webseite/Demo für alle
Epoch Times2. Oktober 2018

Am Freitag hat Hedwig von Beverfoerde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Organisatorin und Sprecherin des Aktionsbündnis „Demo für Alle“ klagt gemeinsam mit zwei weiteren Mitbeschwerdeführern über ihren Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beim Bundesverfassungsgericht.

Ausgangspunkt für die Beschwerde ist die massive Einschränkung der Meinungs- als auch Informationsfreiheit durch das Gesetz. Beverfoerde als auch ihre beiden Mitbeschwerdeführer wurden nach eigenen Aussagen bereits mehrfach Opfer des vom damaligen Justizminister Heiko Maas initiierten NetzDG.

Mehrere Verfassungsjuristen stufen das NetzDG als verfassungswidrig ein

Das zum 1. Oktober 2017 eingeführte Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wird durch mehrere Verfassungsjuristen als verfassungswidrig kritisiert.

Dies begründet sich für Verfassungsjuristen zum einen in der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes und der Unverhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe auf der anderen Seite. Es wird nicht nur die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sondern auch die Informationsfreiheit. Denn wurde ein Beitrag gelöscht, sind damit auch Informationen gelöscht auf die andere Nutzer keinen Zugriff mehr haben.

Doch anders als bei der Löschung des eigenen Beitrages steht denen, die einen gelöschten Beitrag gerne lesen möchten, kein Rechtsweg offen, um den Zugang zu den Informationen des gelöschten Beitrages zu erwirken. Zudem sei Gegenstand der jetzigen Verfassungsbeschwerde, dass das NetzDG im Bundesrat als bloßes Einspruchsgesetz behandelt wurde.

Hierzu meint der Rechtsanwalt für Verfassungsrecht Dr. Lipinski: „Tatsächlich spricht sehr viel für die Annahme, dass dieses Gesetz in Wahrheit ein Zustimmungsgesetz i. S. v. Art. 84 I 6 GG ist.“

Darüber hinaus thematisiert die Verfassungsbeschwerde, ob es überhaupt zulässig war, dass wesentliche Inhalte des Gesetzes nur im Ausschuss für Verbraucherschutz entwickelt wurden, was das Gesetzeseinbringungsrecht der nach Art. 76 I GG abschließend aufgeführten Berechtigten konterkariert.

Ziel ist, das gesamte Gesetz zu Fall zu bringen

Das vorliegende Verfahren sei die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG, heißt es seitens der Demo für alle nach Auskunft durch das Bundesverfassungsgericht.

Bei der über 200 Seiten starken Beschwerdeschrift geht es nicht um eine Ausbesserung des Gesetzes. Es geht darum, das gesamte Gesetz mithilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall zu bringen, erklärt Frau Beverfoerde in einer Stellungnahme. Damit soll allen Bürgern in Deutschland wieder die gleiche ungestörte Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt werden wie vor dem Inkrafttreten des Gesetzes.

Das Aktionsbündnis „DemoFürAlle“ setzt sich aus verschiedenen Familienorganisationen, politischen Vereinen, engagierten Einzelpersonen und Initiativen aus ganz Deutschland zusammen, die sich für den Schutz von Ehe und Familie einsetzen.

Hedwig von Beverfoerde äußert zu der Verfassungsbeschwerde:

„Die pünktlich mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2017 eingeleitete Zensur ist erschreckend. Ich selbst, aber auch meine beiden Mitbeschwerdeführer wurden bereits mehrfach Opfer von Löschungen oder Sperrungen unserer Meinungsäußerungen auf Facebook. Hinzu kommt, dass wir uns infolge des sog. „Overblockings“ oft gar nicht mehr aus erster Quelle informieren können über die Auffassungen anderer Personen, deren Beiträge ebenfalls gelöscht oder gesperrt wurden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden! Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit sind unverhandelbare Voraussetzungen unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats. Deshalb haben wir diese Verfassungsbeschwerde auf den Weg gebracht.“ 

(er)



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