Verfassungsbeschwerde gegen Nord-Stream-2-Pipeline erfolglos

Die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 darf in deutschen Gewässern weitergebaut werden. Der Umweltverband Nabu scheiterte auch vor dem Bundesverfassungsgericht damit, einen Baustopp zu erzwingen.
Titelbild
Nordstream-Projekt.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times19. Juli 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) und seines Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern gegen den Bau der Erdgaspipeline Nord Stream 2 nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit sei auch der entsprechende Eilantrag ohne Erfolg geblieben, teilte das Verfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Nabu hatte die Verfassungsbeschwerde nach der Ablehnung des vorläufigen Baustopps von Nord Stream 2 durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald eingereicht.

Die Umweltschutzorganisation kritisierte unter anderem gravierende Umweltschäden, die durch den Bau der Pipeline entstünden. Das Projekt Nord Stream 2 ist politisch umstritten. Unter anderem Polen und die Ukraine kritisieren, dass durch die Pipeline Transitzahlungen für russisches Gas verloren gehen.

Zuletzt hatte US-Präsident Donald Trump Nord Stream 2 beim NATO-Gipfel in Brüssel kritisiert. Unter anderem warf er Deutschland vor, durch die Gaslieferungen von Russland abhängig zu sein. (dts)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion