Verfassungsbeschwerde von Algerier abgewiesen: Abschiebung von Islamisten mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hält die Abschiebung von sogenannten Gefährdern für verfassungsgemäß. Der entsprechende Paragraf des Aufenthaltsgesetzes sei mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter am Donnerstag.
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BundesverfassungsgerichtFoto: Simon Hofmann/Getty Images
Epoch Times27. Juli 2017

Sogenannte Gefährder dürfen weiterhin aus Deutschland abgeschoben werden. Die entsprechende Vorschrift im Aufenthaltsgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. (Az: 2 BvR 1487/17)

Nach dem Aufenthaltsgesetz können die Länder die Abschiebung eines Ausländers anordnen, um terroristischen oder anderen Sicherheitsgefahren vorzubeugen.

Im Streitfall hatte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) im März eine solche Anordnung gegen einen Algerier mit der Begründung erlassen, von ihm gehe die Gefahr eines terroristischen Anschlags aus. Hiergegen rief der Algerier das Bundesverwaltungsgericht und danach auch das Bundesverfassungsgericht an.

Wie schon im Mai das Bundesverwaltungsgericht wies nun auch das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde ab. Die Vorschrift sei insgesamt verfassungsgemäß und auch hier im Einzelfall rechtmäßig angewandt worden. (afp)



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