Verfassungsbeschwerden gegen Bundesnotbremse gescheitert – Politik gespalten

"Verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar": Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse zurückgewiesen.
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Verfassungsgericht.Foto: ULI DECK/DPA/AFP via Getty Images
Epoch Times30. November 2021

Die in der Bundesnotbremse vorgesehenen Schulschließungen sowie die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sind nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Das Gericht wies am Dienstag in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen zurück. Trotz der Grundrechtseingriffe seien die Regelungen in der Pandemie mit ihren Gefahren für Leben und Gesundheit verhältnismäßig gewesen, erklärte es. (Az. 1 BvR 781/21 u.a.)

Die Bundesnotbremse galt seit Ende April und lief Ende Juni aus. Sie musste bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Dann galt eine nächtliche Ausgangssperre. Ein Haushalt durfte außerdem nur einen Angehörigen eines anderen Haushalts zu Besuch haben. In Schulen sollte ab dieser Inzidenz Wechselunterricht stattfinden, ab einer Inzidenz von 165 war Präsenzunterricht mit einigen Ausnahmen untersagt.

In der Gefahrenlage der Pandemie seien die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, entschied das Gericht nun. Das Schutzkonzept habe den überragend wichtigen Belangen des Gemeinwohls wie dem Schutz von Leben und Gesundheit sowie dem Aufrechterhalten eines funktionsfähigen Gesundheitssystems gedient.

Recht von Kindern auf schulische Bildung anerkannt

In ihrem Beschluss zu den Schulschließungen erkannten die Richter gleichzeitig erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung an. Die Schulschließungen hätten auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen. Dem Recht auf Schule hätten aber „überragende Gemeinwohlbelange“ in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden, urteilten sie.

Zudem seien die Bundesländer verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der Bundesnotbremse durch Distanzunterricht zu ersetzen. Wie das Bundesverfassungsgericht weiter entschied, sprach auch die Befristung der Schulschließungen auf gut zwei Monate für ihre Zulässigkeit.

So sei gewährleistet gewesen, dass der Schutz von Leben und Gesundheit nicht durch Impffortschritte an Dringlichkeit verliere. Außerdem habe der Bund bereits vor der Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen getroffen, Schülerinnen und Schüler in Zukunft möglichst nicht mehr derart zu belasten.

Geteilte Meinung über Entscheidung bei Politikern

Der geschäftsführende Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Corona-Maßnahmen begrüßt. Die Beschlüsse seien „staatspolitisch klug“ und „rechtlich überzeugend“, erklärte Altmaier am Dienstag auf Twitter. Sie gäben alter und neuer Regierung „die Chance zur Gemeinsamkeit“. Handeln sei damals wie heute möglich. „Der Ball liegt bei Parlament & Regierung.“

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht in dem Urteil die „Grundlage für eine neue Bundesnotbremse“. Das Urteil sei eine „Bestätigung auf ganzer Linie“, schrieb der CSU-Chef am Dienstag bei Twitter. Karlsruhe habe „alle zentralen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung“ für rechtens erklärt. „Auch alle bayerischen Regelungen waren im Einklang mit den Grundrechten.“ Damit seien alle widerlegt, die versucht hätten, ein anderes Bild zu zeichnen. „Wir müssen jetzt schnell handeln“, fügte er hinzu.

Zurückhaltend zu der Entscheidung äußerte sich der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle. „Dass der Gesetzgeber im April 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen durfte, bedeutet nicht, dass der Gesetzgeber im Dezember 2021 Ausgangsbeschränkungen einführen muss“, erklärte er auf Twitter.

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP hatten beschlossen, die epidemische Lage von nationaler Tragweite Ende November auslaufen zu lassen. Damit sind Ausgangsbeschränkungen sowie die generelle Schließung von Geschäften, Schulen oder Kitas derzeit nicht möglich.

Angesichts der hohen Corona-Zahlen und der Verbreitung der neuen Omikron-Variante waren die Rufe nach einer Verschärfung der Maßnahmen aber nochmals lauter geworden. Bund und Länder beraten ab dem Mittag in einer Telefonkonferenz über die Situation. Laut dem geschäftsführenden Kanzleramtsminister Helge Braun waren aber im Vorfeld keine Beschlüsse geplant.

Landkreise irritiert über Urteile zur Bundesnotbremse

Die deutschen Landkreise haben sich indes verwundert über den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse geäußert. „Wir sind von den heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts inhaltlich durchaus überrascht worden“, sagte Landkreistagspräsident Reinhard Sager den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Mit der Bundesnotbremse sei „in die Kompetenzen der Länder massiv eingegriffen worden, bis hin zur verbindlichen Vorgabe von Schulschließungen“.

Dabei habe das Gericht die sozialen und psychischen Folgen des fehlenden Präsenzunterrichts auf die Kinder nicht ausreichend berücksichtigt, kritisierte der Landrat des Landkreises Ostholstein. Die Politik müsse „alles daran setzen, dass Schulen, wenn irgend möglich, nicht geschlossen werden müssen“, forderte Sager.

„Daran sollten Länder und Bund bei ihrer heutigen Zusammenkunft keinen Zweifel aufkommen lassen.“ Zugleich sprach sich der Präsident des Landkreistages für eine allgemeine Impfpflicht aus. „Das wird nicht zu verhindern sein, um eine sonst wahrscheinliche fünfte Welle zu verhindern. Diese Entscheidung sollte rasch und konsequent getroffen werden“, verlangte der CDU-Politiker.

Um mehr Tempo bei den Booster-Impfungen zu erreichen, müsse zusätzlich in Apotheken und Zahnarztpraxen geimpft werden. Sager rief den Bund dazu auf, das Infektionsschutzgesetz wieder zu verschärfen. Die Länder müssten in die Lage versetzt werden, Veranstaltungen zu untersagen oder das Schließen bestimmter Einrichtungen und Betriebe nicht nur im Einzelfall anzuordnen. (afp/dts/oz)



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