Verfassungsgerichtshof in Münster
Verfassungsgericht kippt neues Kommunalwahlrecht in NRW: Regelung benachteiligt kleinere Parteien
Der Gerichtshof Münster erklärt das neue Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig. Es benachteiligt systematisch kleinere Parteien. FDP-Landeschef Henning Höne sprach von einem „schwarz-rot-grüne Machtkartell“ und begrüßt das Urteil.

CDU, SPD und Grüne wollten in NRW Verzerrungen der Sitzzuteilung und übermäßige Rundungsgewinne kleiner Parteien verringern – das Gericht entschied anders.
Foto: Thomas Banneyer/dpa
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat die Reform des Kommunalwahlrechts in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt und gekippt. Die Neuregelung benachteilige kleinere Parteien systematisch, teilte das Gericht am Dienstag mit. Sie verletzt demnach das Recht auf Chancengleichheit und die Wahlrechtsgleichheit.
Mit der Neuregelung würden Aufrundungsgewinne allein den großen Parteien zugewiesen werden, hieß es weiter zur Begründung.
Dies stelle eine Abkehr von dem zuvor als ausgewogen beschriebenen System dar, bei dem es mehr oder weniger zufallsabhängig war, ob eine Partei Rundungsglück oder Rundungspech hatte.
Es klagten Volt, Piratenpartei, BSW, FDP, Linke und Die Partei
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte das neue Verfahren zur Sitzzuteilung bei Kommunalwahlen im Juli 2024 beschlossen. CDU, SPD und Grüne befürworteten die Reform. Ziel war laut Gesetz, Verzerrungen der Sitzzuteilung und übermäßige Rundungsgewinne kleiner Parteien zu verringern.
Dagegen gingen die Landesverbände mehrerer Parteien mit einem Organstreitverfahren vor. Unter ihnen befanden sich Volt Deutschland, die Piratenpartei, die Parteien BSW, FDP und Linke sowie die Satirepartei Die Partei.
FDP: „Schwarz-rot-grünes Machtkartell“
FDP-Landeschef Henning Höne begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die Parteien CDU, SPD und Grüne seien mit „mit ihrem verfassungswidrigen Kommunalwahlrecht gescheitert“, erklärte Höne.
Er sprach von einem „schwarz-rot-grüne Machtkartell“, das „parteitaktisches Kalkül über die Integrität der Demokratie“ gestellt habe.
CDU und Grüne verteidigen ihre Reform
Nach dem Urteil verteidigten die Regierungsparteien CDU und Grüne das Ziel des neuen Kommunalwahlrechts.
„Wir wollten mit der Reform erreichen, dass jede Stimme möglichst den gleichen Einfluss auf die Sitzverteilung hat“, erklärten der CDU-Landtagsfraktionschef Thorsten Schick sowie die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Wibke Brems und Verena Schäffer gemeinsam.
„Mehrere Sachverständige haben ausdrücklich bestätigt, dass unser Weg rechtlich möglich und sachlich gut begründet ist.“
Sie respektierten die Gerichtsentscheidung, wie sie weiter erklärten. Es könne nun aber geschehen, „dass eine Partei oder Wählergruppe mit nur wenigen Stimmen genauso viele Sitze bekommt wie andere mit deutlich mehr Stimmen – das halten wir für ungerecht“.
In Nordrhein-Westfalen finden am 14. September Kommunalwahlen statt. (afp/red)
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