Bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet – Querdenker-Anwalt: Wir machen es den DDR-Bürgern gleich

Die Mitglieder der Querdenken-Bewegung stehen nun bundesweit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Damit darf der Verfassungsschutz nun beispielsweise Daten zu bestimmten Personen aus der Szene sammeln. Querdenker-Anwalt Ralf Ludwig findet die Kategorisierung durch die Behörde nicht ganz unpassend.
Epoch Times28. April 2021

Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet Personen und Gruppen innerhalb der Querdenker-Bewegung. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch (28. April) in Berlin mit. Damit darf der Verfassungsschutz nun beispielsweise Daten zu bestimmten Personen aus der Szene sammeln.

Da die Bewegung keinem der bisher bekannten Phänomenbereiche wie etwa Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus zuzuordnen sei, sei eine neue Kategorie „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ geschaffen worden, teilte das Innenministerium mit. Die neue Kategorisierung ermögliche sowohl eine Bearbeitung als Verdachtsfall als auch als erwiesen extremistische Bestrebung, so das Ministerium.

Legitime Proteste und Demonstrationen gegen die Corona-Politik würden dabei immer wieder, in jüngster Zeit zunehmend, instrumentalisiert und Eskalationen provoziert, begründete das Ministerium die Entscheidung. Anmelder und Organisatoren von Demonstrationen – vor allem Protagonisten der Querdenken-Bewegung – „zeigen zum Teil deutlich, dass ihre Agenda über die reine Mobilisierung zu Protesten gegen die staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen hinausgeht“.

Seehofer: „Wir haben diese Szene von Anfang an stark im Blick“

Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte Mitte April bereits gesagt, dass er diesen Schritt erwarte. „Wir haben diese Szene von Anfang an stark im Blick. Wir schauen uns genau an, wer da teilnimmt und wie das Verhalten ist“, erklärte er. Probleme und die Gewaltbereitschaft in dieser Szene hätten zugenommen.

Die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern nähmen sehr aufmerksam „Phänomene, Gruppierungen und Einzelpersonen“ in den Blick, die „wesentliche Verfassungsgrundsätze“ infrage stellten, teilte das Bundesinnenministerium weiter mit. Bislang wurden Teile der Corona-Protestbewegung nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Berlin vom Verfassungsschutz beobachtet.

Die Antwort auf eine Anfrage der Epoch Times an das Berliner Innenministerium, inwieweit in den letzten Monaten eine Radikalisierung der Corona-Demonstrationen zu verzeichnen war, steht noch aus.

Eine Antwort auf eine vorherige Frage an das Berliner LKA wurde unter Verweis auf die Kriminalstatistik Berlins in 2020 nur allgemein beantwortet. Demnach sei es 2020 zu einem Anstieg von Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen. Während solche Angriffe 2019 in 7,8 Prozent der Fälle bei Versammlungen verübt worden waren, waren es im Jahr 2020 19,3 Prozent. Inwieweit diese Übergriffe auf Polizei und Beamte auf Querdenken-Demonstranten zurückzuführen sind, wird darin nicht beantwortet.

Rechtsanwalt: „Verfassungsschutz ab heute zur Staatssicherheit mutiert“

Rechtsanwalt Ralf Ludwig, ein bekannter Vertreter der bundesweit aktiven „Querdenker“-Initiative, betrachtet die Sache äußerst kritisch. Auf seinem Telegram Kanal schreibt er, es werde nun deutlich, dass „alle Staatsgewalten nicht mehr für, sondern gegen die Menschen eingesetzt“ werden.

Die neue Kategorisierung „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ des Verfassungsschutzes sei in gewissen Sinne aber sogar zutreffend, sagte der Leipziger Rechtsanwalt dem „Nordkurier“.

„Wir delegitimieren mit dem Protest gegen die aktuellen Einschränkungen der Freiheitsrechte die zurzeit handelnden Personen, weil sie sich aus unserer Sicht nicht an Recht und Verfassung halten.“

Dies hätten auch die Bürger der DDR so gemacht. Die DDR sei zusammengebrochen, weil sich Regierende nicht an die eigene Verfassung gehalten hätten, so Ludwig. Der friedliche Protest sei das Mittel zur Delegitimierung der Regierenden gewesen.

„Und das machen wir in gewissem Sinne auch – ebenfalls und ausdrücklich auf dem friedlichen Wege.“ Er stände fest auf dem Boden des Grundgesetzes und eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz würde ihn persönlich nicht beunruhigen. (dpa/aa)



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