Verkehrsminister verweigert FDP Auskunft über Maut-Gutachten

"Dass Minister Scheuer die gutachterlich festgestellte Summe nicht öffentlich den 560 Millionen Euro Forderungen der Betreiber gegenüberstellt, kann nichts Gutes bedeuten", kommentierte FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic. Der Bundesverkehrsminister verweigert die Herausgabe von Daten zur Maut.
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Wie geht es mit der Pkw-Maut weiter?Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times25. Oktober 2020

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) verweigert der FDP-Bundestagsfraktion die Herausgabe eines Wertermittlungsgutachtens zum Mautkonsortium, das einen möglichen Schaden aus dem Maut-Debakel für den Bund beziffern könnte. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Oliver Luksic und die FDP-Fraktion hatten einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, der vom Bundesverkehrsministerium abgelehnt wurde und über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Sonntagausgaben) berichtet. Dagegen haben sie Widerspruch eingelegt.

Bei einer erneuten Ablehnung wollen sie vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagen, sagte Luksic dem RND. „Minister Scheuer hat mit dem Mautdesaster einen gigantischen Schaden verursacht. In der Frage, wie hoch dieser sein wird, setzt er auf maximale Intransparenz“, kritisierte er.

Das Verkehrsministerium wehre sich mit „fadenscheinigen Argumenten“ gegen eine Herausgabe. Scheuers Haus argumentiert, dass die Zahlen wegen des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens nicht öffentlich werden dürften. Dabei sei die dem Gutachten zugrunde liegende „Stichtagsprüfung“ gar nicht mehr Bestandteil des Verfahrens, konterte die FDP.

„Dass Minister Scheuer die gutachterlich festgestellte Summe nicht öffentlich den 560 Millionen Euro Forderungen der Betreiber gegenüberstellt, kann nichts Gutes bedeuten“, kommentierte Luksic. Er befürchtet, dass Scheuer versucht, eine Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren zum Maut-Schadensersatz über den Zeitpunkt der Bundestagswahl 2021 hinauszuzögern.

„Vermutlich spielt Scheuer massiv auf Zeit, um zu verhindern, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einem Ergebnis im Schiedsverfahren kommt“, sagte der FDP-Abgeordnete. Bis zum 15. November muss nun zunächst die Bundesregierung vor dem Schiedsgericht begründen, warum sie die Schadenersatzforderung ablehnt. (dts)



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