Zweithöchster Wert seit zehn Jahren
Vermutete Behandlungsfehler weiter auf hohem Niveau – Auswertung der Techniker Krankenkasse
Ob die falschen Medikamente verabreicht oder gar am falschen Körperteil operiert: 6.431 Versicherte der Techniker Krankenkasse wandten sich im vergangenen Jahr wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers an die Krankenkasse. Bei den Beschwerden liegen die Chirurgie und die Zahnmedizin vorn.

Ein Arzt zeigt die Bänder an einem Knie.
Foto: Nadzeya Haroshka/iStock
Die Zahl der Verdachtsfälle auf medizinische Behandlungsfehler verharrt nach einer Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) auf hohem Niveau. Nach Angaben vom Montag, die dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) vorliegen, wandten sich im vergangenen Jahr 6.431 Versicherte an die Kasse, weil sie bei sich einen Behandlungsfehler vermuteten.
Dies ist demnach der zweithöchste Wert der vergangenen zehn Jahre, er liegt nur geringfügig unter dem bisherigen Spitzenwert des Jahres 2023, als 6.509 Versicherte einen entsprechenden Verdacht meldeten.
Die Bandbreite der geschilderten Vorfälle sei groß, sagte Kassenchef Jens Baas dem RND. Sie reicht demnach von verwechselten Medikamenten über die Operation des falschen Körperteils bis zu Todesfällen aufgrund von Pflege- und Behandlungsfehlern. Die meisten Beschwerden betreffen der Statistik zufolge die Chirurgie und die Zahnmedizin.
Die meisten Beschwerden in der Chirurgie
Mit 34 Prozent ist die Chirurgie die Fachrichtung, bei der TK-Versicherte die meisten Fehler meldeten. Es folgten mit Abstand die Zahnmedizin und die Kieferorthopädie mit 18 Prozent – auf diese beiden Fachrichtungen entfallen damit 52 Prozent der gemeldeten Behandlungsfehler.
Auf die Geburtshilfe und Gynäkologie entfallen demnach 9 Prozent, auf die Allgemeinmedizin 7 Prozent und auf die Orthopädie 6 Prozent.
Der TK-Chef forderte eine Meldepflicht für Behandlungsfehler von allen medizinischen Einrichtungen. Aktuell würden Fehler nur erfasst, wenn Patienten sie selbst meldeten. Dadurch blieben viele Fehler unentdeckt, eine systematische Auswertung von Fehlerquellen und Verbesserungen sei unmöglich, kritisierte Baas. Er fordert eine „offene Fehlerkultur“, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Patienten, die einen Schaden durch eine medizinische Behandlung vermuten, innerhalb der Verjährungsfrist die Krankenkasse zu informieren. Diese kann ein Gutachten in Auftrag geben. (afp/red)
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