Verpflichtender Start von elektronischer Krankschreibung erneut verschoben

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Eine Ärztin am Schreibtisch. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times4. November 2021

Der verpflichtende Start für die digitale Krankschreibung zum 1. Januar ist erneut verschoben worden. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag mitteilte, gilt bis zum 30. Juni 2022 für die Arztpraxen weitere eine Übergangsphase, in der weiter die Papierform zur Übermittlung an die Krankenkassen möglich ist. Grund seien noch technische Probleme. Auch für das elektronische Rezept gilt die längere Übergangsphase bis Mitte kommenden Jahres.

Es sei bereits jetzt absehbar, dass die Prozesse zum Ausstellen für die elektronischen Bescheinigungen „zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden“, hieß es in einer Mitteilung zu einer Richtlinie der KBV, über die zuerst das „Handelsblatt“ berichtet hatte. Die Praxen könnten deshalb die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arzneimittelrezepte weiter „übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen“.

Teils liefen die elektronischen Systeme in den Praxen und deren technische Anbindung „noch sehr holprig“, hieß es aus der Bundesvereinigung. Und auch einige Krankenkassen seien noch nicht so weit.

Die verpflichtende Übermittlung der digitalen Krankschreibung an die Krankenkassen war ursprünglich bereits für den 1. Januar 2021 geplant, wurde aber bereits einmal verschoben. Für die Übermittlung der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAu) an den Arbeitgeber war schon länger ohnehin erst der 1. Juli 2022 als Starttermin vorgesehen. Dabei soll es nach jetzigem Stand auch bleiben.

Allerdings scheint sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht sicher, dass alle Probleme bereits bis Ende Juni kommenden Jahres gelöst sein werden. Sie gehe davon aus, „dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und eRezept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden“, hieß es in der Mitteilung. (afp/dl)



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