Verwaltungsgericht hebt Abschiebungsverbot für Sami A. auf

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot für Sami A. aufgehoben. Es bestehe keine Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung.
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Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben worden.Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild/dpa
Epoch Times21. November 2018

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot für Sami A. aufgehoben. Auf Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) habe das Gericht seine Entscheidung vom 12. Juli „aufgrund neuer tatsächlicher Umstände geändert“, so die Richter in ihrer Entscheidung vom Mittwoch.

Das Gericht hält nach eigenen Angaben die Gefahr der Folter und der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Tunesiers durch seinen Heimatstaat „für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich“.

Eine diplomatische Zusicherung durch die tunesischen Botschaft in Berlin erfülle die von der Rechtsprechung an derartige Erklärungen gestellten Anforderungen. Die Zusicherung sei individuell auf den Tunesier bezogen und auch inhaltlich ausreichend bestimmt. Die Erklärung der Botschaft sei angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer Ebene und des Interesses Tunesiens an einer unbelasteten Beziehung zur Bundesrepublik hinreichend verlässlich.

„Zudem förderten das mediale Interesse, seine daraus ableitbare Bekanntheit und die politische Brisanz des Falles in besonderem Maße die tatsächliche Einhaltung der Zusicherung durch die tunesischen Behörden“, hieß es in der Erklärung weiter.

Den Vortrag des Antragstellers über nach seiner Abschiebung in Tunesien erlittene Folter und unmenschliche Behandlung hat das Gericht als nicht glaubhaft bewertet. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar, hieß es (AZ 7a L 1947/18.A). (dts)



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