Vier Bundesländer wollen Paragrafen 219a streichen lassen

Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg wollen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch streichen. Dieser verbietet Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft.
Titelbild
Schwangere FrauFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. Dezember 2017

Vier Bundesländer sprechen sich für eine Bundesratsinitiative zur Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch aus, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Die Justizminister und -senatoren von Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg kündigten entsprechende Initiativen an.

Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) sagte der „taz“, er berate derzeit mit seinen Kollegen in den Ländern über den konkreten Inhalt einer Bundesratsinitiative. Bei dem Paragrafen handle es sich um eine „sehr frauenfeindliche Regelung, die geändert werden muss“.

Ähnlich äußerte sich der Bremer Justizsenator Martin Günthner (SPD): „Es muss unser Anliegen sein, bestmögliche Patientinnenrechte gerade für Frauen in Notlagen zu gewährleisten“, sagte er der Zeitung. Bremen werde eine etwaige Bundesratsinitiative unterstützen.

Aus dem Brandenburger Justizministerium hieß es, Minister Stefan Ludwig (Linke) setze sich „für die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a StGB ein“ und werde eine Bundesratsinitiative initiieren. Die Regelung gehe „an der Lebenswirklichkeit vorbei“, sagte Ludwig dem Blatt.

Herbert Mertin (FDP), Justizminister von Rheinland-Pfalz, sagte der „taz“, eine vollständige Streichung des Paragrafen müsse sorgfältig darauf geprüft werden, ob sie vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand habe. „Ob das Land Rheinland-Pfalz entsprechende Initiativen aus anderen Ländern unterstützen wird, werden wir beurteilen, wenn diese in ihrer konkreten Ausgestaltung hier vorliegen“, sagte Mertin.

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte vergangene Woche eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese könnte am kommenden Dienstag im Senat beschlossen werden, sagte er der Zeitung. „Wenn alles gut läuft, können wir das Vorhaben dann am Freitag im Bundesrat einbringen.“

Die Hamburger Bürgerschaft hatte am Donnerstag einen Antrag von Grünen, SPD, Linken und FDP angenommen, der den Senat auffordert, sich „schnellstmöglich auf Bundesebene für die Streichung des Paragrafen 219a StGB einzusetzen“ beziehungsweise dessen Aufhebung im Bundesrat selbst zu beantragen.

Ein ähnlicher Antrag der Grünen im bayerischen Landtag war am Donnerstag abgelehnt worden. (dts)

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