„Volksverhetzung und Störung der Totenruhe“: Strafbefehl nach Eklat in KZ-Gedenkstätte beantragt

Eine Besuchergruppe aus dem Wahlkreis von AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel soll mehrfach eine Führung durch die KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen mit Äußerungen gestört haben.
Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Rund ein Jahr nach einem von einer AfD-Besuchergruppe aus dem Wahlkreis von Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen ausgelösten Eklat hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin einen Strafbefehl gegen einen Mann beantragt, der den Holocaust geleugnet haben soll. Dem Angeschuldigten aus Baden-Württemberg werden Volksverhetzung und Störung der Totenruhe vorgeworfen, wie die brandenburgische Behörde am Montag mitteilte.
Laut Berichten provozierten Teilnehmer der Gruppe bei ihrem vom Bundespresseamt organisierten Besuch in der Gedenkstätte im Juli 2018 mit rechten Äußerungen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin schließlich gegen zwei Männer.
Gegen einen von ihnen beantragte sie nun Strafbefehl beim Amtsgericht Oranienburg, um eine Geldstrafe zu erwirken. Das Verfahren gegen den zweiten Beschuldigten wurde mangels Tatnachweises eingestellt.
Das Büro Weidels hatte im vergangenen Jahr nach Bekanntwerden des Falls erklärt, die Fraktionschefin habe von den Vorwürfen keine Kenntnis gehabt. Sie sei auch nicht bei dem Besuch dabei gewesen. (afp)
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