Von AfD bestellter Gutachter warnt Partei vor Pauschalurteilen wie „Flüchtlinge sind kriminell“

Die Frage, ob die AfD bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte, treibt nicht nur die Gegner der Partei um. Auch in der AfD wird heftig darüber diskutiert, wie man mit diesem Risiko umgehen sollte.
Titelbild
Jörg Meuthen (r) und Alexander Gauland, die Parteivorsitzende der AfD. Ein von der AfD selbst in Auftrag gegebenes Gutachten bescheinigt der Partei, dass sie riskiert, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times3. November 2018

Ein von der AfD bestellter Gutachter hat die Partei dringend vor der Verwendung von Begriffen wie „Überfremdung“ und „Umvolkung“ gewarnt, da diese Anhaltspunkte für eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz liefern könnten.

In einer Zusammenfassung des Gutachtens des Rechtswissenschaftlers Dietrich Murswiek, das der Deutschen Presse-Agentur und der ARD vorliegt, wird den Parteimitgliedern empfohlen, Pauschalurteile wie „Flüchtlinge sind kriminell“ oder „Altparteien sind korrupt“, die bestimmte Gruppen herabwürdigen, zu vermeiden.

In den Auszügen aus dem Gutachten, das die AfD in Auftrag gegeben hatte, steht in einer Liste mit „Handlungsempfehlungen“ außerdem: „Die Vermeidung von „extremistischen Reizwörtern“ wie „Umvolkung“, „Überfremdung“, „Volkstod“ oder „Umerziehung““. Weiter heißt es: „Unbedingt notwendig ist es, folgende Äußerungen und Verhaltensweisen zu unterlassen: pauschale Diffamierungen oder Herabwürdigungen von Ausländern/Immigranten/Flüchtlingen/Muslimen.“

Die Zusammenfassung des Gutachtens hatte der AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig erstellt. Der ehemalige Chefjustiziar eines Pharmakonzerns leitet eine vom Parteivorstand eingesetzte Verfassungsschutz-Arbeitsgruppe. Sie soll Vorkehrungen gegen eine mögliche Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz (VS) treffen.

Die niedersächsische AfD hatte ihren Mitgliedern diese Woche bereits Anweisungen gegeben, wie sie eine Beobachtung der Partei vermeiden können. In dieser „Handreichung“ warnt der Landesvorstand: „Beobachtet der VS eine Partei, verlassen in kürzester Zeit nahezu alle Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes diese Partei.“ Der Vorstand schreibt: „Jetzt stellen wir uns mal vor, was in den letzten 12 Monaten auf allen Accounts der Partei nur in Niedersachsen los war.“ Und: „Einziges Gegenmittel ist, dass wir ab sofort jeden Account der Partei und aller ihrer Mandats- und Amtsträger überwachen.“

Die Verfassungsschutzämter in Bremen und Niedersachsen hatten vor einigen Wochen entschieden, die AfD-Jugendorganisationen dort zu beobachten. Die Junge Alternative will an diesem Sonntag auf einem Bundeskongress entscheiden, ob die beiden Landesverbände aufgelöst werden. Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet aktuell auch drei Landtagsabgeordnete der AfD. Thüringens Verfassungsschutz prüft derzeit, ob er die AfD oder Teile der Partei wegen möglicher verfassungsfeindlicher Tendenzen unter Beobachtung nimmt.

Rund 1000 AfD-Mitglieder haben in den vergangenen Tagen einen „Stuttgarter Aufruf“ unterzeichnet, der eine „Verunsicherung der Mitglieder“ durch „zahlreiche Ordnungs- und Auschlussverfahren“, die bereits eingeleitet oder in Vorbereitung seien, beklagt. In dem Aufruf heißt es außerdem: „Wir widersetzen uns allen Denk- und Sprechverboten innerhalb der Partei“. Die AfD-Spitze hat für kommenden Montag zu einer Pressekonferenz zum Thema „Die AfD, der Verfassungsschutz und die Meinungsfreiheit in Deutschland“ in Berlin eingeladen.

Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, Gefahren durch politischen Extremismus und Terrorismus aufzuklären. Wenn dabei alle Mittel der Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen erschöpft sind, kann der Inlandsnachrichtendienst, falls notwendig, auch sogenannte nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsgewinnung einsetzen. Dazu zählen der Einsatz von V-Leuten oder die Telefonüberwachung. (dpa)



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