Von der Leyen bis zur Juncker-Nachfolge „Sonderberaterin“ der EU-Kommission

Die CDU-Politikern Ursula von der Leyen hat einen Vertrag als "Sonderberaterin" der EU-Kommission unterzeichnet.
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Ursula von der Leyen in Potsdam.Foto: Ralf Hirschberger/dpa
Epoch Times4. Juli 2019

Die CDU-Politikern Ursula von der Leyen hat einen Vertrag als „Sonderberaterin“ der EU-Kommission unterzeichnet, der ihr bis zu ihrem Amtsantritt als Nachfolgerin von Präsident Jean-Claude Juncker den Zugriff auf Büros und Personal in Brüssel ermöglicht. Wie ein Sprecher der Bundesverteidigungsministerin der Nachrichtenagentur AFP weiter sagte, erhält sie aber nicht das für den Posten vorgesehene Gehalt, da sie weiter ihr deutsches Regierungsamt innehat und entsprechend bezahlt wird.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten von der Leyen am Dienstag als Juncker-Nachfolgerin nominiert. Die Entscheidung muss am 16. Juli noch durch das Europaparlament bestätigt werden. Bei einer Bestätigung würde von der Leyen am 1. November ihr Amt antreten.

Die EU-Kommission hatte ihre Regeln für designierte Kommissionspräsidenten Mitte Juni aktualisiert. In der Entscheidung wird darauf verwiesen, dass der künftige Behördenchef „beträchtliche Zeit in Brüssel, Luxemburg und/oder Straßburg“ verbringt, um sich Anhörungen zu stellen und die Amtsübernahme vorzubereiten.

Durch den Status als „Sonderberaterin“ bekommt von der Leyen Anspruch auf Büroräume im Charlemagne-Gebäude, das neben dem Hauptgebäude der EU-Kommission liegt. Zudem stellt die Kommission bis zu fünf Verwaltungsbeamte und bis zu drei Assistenten im Sekretariat. Ihre Mitarbeiter und sie selbst bekommen auch Mobiltelefone und Laptops. Zudem hat sie Zugriff auf den Fahrdienst der Kommission.

Erhält der Kandidat kein anderes Gehalt, würde ihm nach den Kommissionsregeln auch ein monatliches Gehalt von rund 7600 Euro zustehen. Dies ist aber bei von der Leyen nicht der Fall, solange sie ihr Amt als Bundesministerin nicht abgegeben hat. (afp)



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