Vor Obama-Besuch: Dürfen US-Spezialeinheiten auf verdächtige Anwohner schießen?

Beim Obama-Besuch am 24. April in Hannover sollte man auf keinen Fall ans Fenster gehen und der vorbeifahrenden Kolonne winken. Dies könnte bei Sicherheitskräften zu „Irritationen“ führen, teilte die Polizei von Hannover den Anwohnern mit. Im Klartext: Arglos winkende Bürger könnten aus Versehen erschossen werden.
Titelbild
Barack Obama bei seiner Ankunft in Cuba am 20. März.Foto: Joe Raedle/Getty Images
Epoch Times7. April 2016

Die britische Zeitung Daily Mail verwies auf den Umstand, den deutsche Medien derzeit nur andeuten: Der NDR warnte zwar unter der Überschrift: Wenn Obama kommt: „Weg vom Fenster!“. Die Neue Presse schrieb „Selbst Winken verboten“. Die Mail interpretierte dies so: Anwohner müssten auf sich aufpassen. Die amerikanischen Geheimdienstler seien „trigger-happy“, (d.h. bei ihnen sitzt „der Finger am Abzug locker“).

Der betreffende Auszug aus dem Infoblatt der Polizei an die Anwohner des Zooviertels lautet:

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sicherheitskräfte während des Besuchs des US-Präsidenten besonders aufmerksam agieren. Wir bitten Sie daher, sich in den Zeiträumen, in denen sich die Kolonne der Staatsgäste im Bereich des HCC einfindet und wieder abfährt, von Ihren Fenstern fernzuhalten, um möglichen Irritationen und Überprüfungen Ihrer Wohnungen vorzubeugen.“

Ein Flugblatt zu Obama-Besuch über Sicherheitsvorkehrungen und Ausweiskontrollen wurde in verschiedenen Versionen an die betroffenen Haushalte verteilt. Es geht um rund 1.800 Anwohner. Der obige Warnhinweis befindet sich nur im Flugblatt für den Abschnitt Mars-La-Tour.

Hieran entzündet sich nun wieder die Diskussion, ob US-Einheiten hierzulande bei einem Präsidenten-Besuch deutsches Recht verletzen (dürfen) und ob Deutschland rechtlich überhaupt ein souveräner Staat ist. Hierzu gibt es verschiedene Darstellungen:

US-Team über deutscher Polizei?

Udo Ulfkotte vom Kopp-Verlag behauptete am 6.04. in einem Artikel: Im Ernstfall würde es jedoch gar nicht erst zu einer „Überprüfung“ der Wohnung kommen. In dem Sekunden-Zeitfenster, in dem der US-Präsident den von ihnen abgedeckten Bereich der Route durchquert, haben die Scharfschützen Entscheidungsfreiheit und dürfen ohne Rückfragen präventiv auf Menschen schießen.

Dass sich die zuständigen „Counter-Assault-Teams“ (CAT-Teams) bereits zur Erkundung von Gebäuden in Hannover aufhalten, hätten deutsche Sicherheitskreise gegenüber Kopp Exklusiv bereits bestätigt, schreibt er.

„Das CAT-Team hat als einzige Spezialeinheit das Recht, mögliche Gefahrenherde bei Reisen des Präsidenten auch in weiterer Entfernung (mehr als 1000 Meter) durch einen vorbeugenden Angriff "auszuschalten", sprich: Menschen, die aus der Sicht der Scharfschützen für eine mögliche Gefahr gehalten werden, präventiv zu erschießen“, so Ulfkotte. Nach Angaben deutscher Sicherheitskreise stehen sie beim Obama-Besuch über deutschem Recht. Intern verursache dies große Unruhe, „weil sie sich nicht mit deutschen Sicherheitskreisen absprechen“, so der Autor.

Bundesregierung verneinte Sonderbefugnisse von US-Teams 

Der Blog Fefe.de widersprach Ulfkottes Darstellung. Er postete zum Thema die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu Sicherheitsmaßnahmen rund um den Besuch des US-Präsidenten George W. Bush in Mainz am 23. Februar 2005. 

Darin wurde verneint, dass ausländische Sicherheitskräfte irgendwelche Sonderbefugnisse haben könnten, die über deutschem Recht stehen, denn dies hatten die Anfrage-Steller vermutet.

Ausländische Sicherheitskräfte, die sich zur Begleitung ihrer Schutzpersonen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, haben keine hoheitlichen Handlungsbefugnisse. Ihnen stehen bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen nur die so genannten Jedermann-Rechte (z. B. Notwehr/Nothilfe nach § 32 StGB, vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO) zu. Dies gilt auch für Kräfte des US Secret Service.“

Und zur rechtlichen Grundlage, auf der der betreffende Bush-Besuch abgewickelt wurde, hieß es:

Maßnahmen des BKA im Bereich des Personenschutzes für ausländische Staatsgäste der Bundesregierung sowie des inneren Schutzes der jeweiligen Aufenthaltsräume dieser Gäste erfolgten auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 V. m. §§ 21 bis 25 BKAG.“

Anwalt: Deutsche Scharfschützen bewachen US-Präsidenten

Ein EPOCH TIMES nahe stehender Anwalt schließlich erklärte: US-Sicherheitsteams dürfen in Deutschland gar keine Waffen tragen. Die Scharfschützen, welche US-Präsidenten auf Besuch in Deutschland bewachen, werden von GSG9 und Bundeswehr gestellt. Sollte ein US-Secret-Agent trotzdem eine Waffe mitführen, würde ihm dies ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes einbringen.(rf)

Kostenloses Bürgertelefon für Fragen rund um den Obama-Besuch in Hannover: 0800 – 7313131



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