Vorsorgepflicht für Selbständige auf unbekannte Zeit verschoben

Die Einbeziehung von Selbständigen in die Rentenversicherung steht weiterhin auf der Agenda des Arbeitsministeriums - doch ein konkretes Datum kann das Ministerium nicht nennen. Ursprünglich sollte bis Ende 2019 der entsprechende Gesetzesentwurf vorliegen.
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Wenn Solo-Selbstständige keine Betriebsausgaben haben, können sie die Soforthilfe gar nicht beantragen.Foto: iStocka
Epoch Times25. Dezember 2019

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist auf unbekannte Zeit verschoben. Noch im April hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf bis Ende 2019 angekündigt, nun kann sein Ministerium keinen Termin mehr nennen. „Es gibt keinen Zeitplan, den wir kommunizieren können“, sagte Heils stellvertretende Sprecherin Maja Winter der dts Nachrichtenagentur.

Die Einbeziehung von Selbständigen in die Rentenversicherung stehe aber weiterhin auf der Agenda des Arbeitsministeriums. „Dabei werden derzeit die Möglichkeiten im Rahmen eines Dialogprozesses mit verschiedensten Interessenverbänden der Selbständigen erörtert und an der Umsetzung gearbeitet“, sagte Winter.

Im nach der Bundestagswahl 2017 zwischen Union und SPD abgeschlossenen Koalitionsvertrag ist vereinbart, in der bis 2021 andauernden Legislaturperiode eine „gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht“ für diejenigen Selbstständigen einzuführen, „die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind“.

Grundsätzlich sollen Selbstständige dabei zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und „als Opt-out-Lösung anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können“.

Diese Alternativen sollen „in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen“. Ob Wertpapier- oder Immobilienbesitz dabei auch eine Berücksichtigung finden wird, ist bislang offen. (dts)



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