Wahl von SPD-Politikerin zu Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs rechtswidrig

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Richterhammer. Symbolbild.Foto: iStock
Epoch Times14. Oktober 2021

Mehrere im Auswahlverfahren unterlegene Konkurrenten haben erfolgreich gegen die Ernennung der früheren SPD-Politikerin Anke Morsch zur Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs geklagt.

Das Verwaltungsgericht München gab am Donnerstag den Eilanträgen von drei anderen Bewerbern auf die Stelle am obersten deutschen Finanzgericht statt, da die Auswahl rechtswidrig erfolgt sei. Der Bundesrepublik wurde untersagt, den Posten mit Morsch zu besetzen, bis eine neue Auswahlentscheidung getroffen ist.

Morsch war bis 2017 Justizstaatssekretärin im Saarland und ist Präsidentin des saarländischen Finanzgerichts. Sie bewarb sich zusammen mit mehreren Richtern des Bundesfinanzhofs auf die seit einem Jahr vakante Vizepräsidenten-Stelle.

Das zuständige Bundesjustizministerium gab Morsch den internen Bewerbern im Auswahlverfahren den Vorrang. Dies sorgte auch innerhalb der Richterschaft für Kritik. Die Auswahl wurde als politisch beeinflusst eingestuft, Morsch die nötige Kompetenz abgesprochen.

Über die Kompetenzfrage entschied das Verwaltungsgericht nicht. Als rechtswidrig stufte das Verwaltungsgericht die Auswahl Morschs ein, weil die Konkurrenten beamtenrechtlich einen höheren Status haben. Damit habe es keine Gleichwertigkeit gegeben und hätte Morsch entsprechend nicht wie geschehen als leistungsstärkste Bewerberin ausgewählt werden dürfen.

Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden. Die Entscheidung zu einer vierten Klage steht noch aus. Beim Bundesfinanzhof ist auch das Amt des Präsidenten vakant. Hier ist bisher der als CDU-Kandidat geltende Hans-Josef Thesling vorgesehen, nach einer allerdings zurückgewiesenen Klage steht der Vollzug dieser Besetzung auch noch aus. (afp/dl)



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