Was genau steckt in Seehofers Gesetz zum Familiennachzug?

Was soll durch Horst Seehofers Gesetz zum Familiennachzug geregelt werden? Die folgende Zusammensetzung beantwortet die Frage.
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Symbolbild.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times5. April 2018

Der Familiennachzug war von Anfang an eines der großen Streitthemen in der neuen „GroKo“. Jetzt hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Und an dem scheiden sich die Geister – was aber auch an verzwickten juristischen Details liegt.

Was soll mit dem Gesetz geregelt werden?

Union und SPD haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf verständigt, den Familiennachzug bei subsidiär Geschützten bis Ende Juli ausgesetzt zu lassen. Ab August soll er monatlich wieder 1.000 Angehörigen gestatten. Dafür müssen Kriterien festgelegt werden, die Seehofers jetziges Gesetz benennen soll.

Welche Familienangehörigen sollen nachziehen können?

Ermöglicht werden soll der Nachzug der Kernfamilie: Dazu zählt das Innenministerium Ehepartner und minderjährige ledige Kinder beziehungsweise die Eltern eines in Deutschland lebenden Minderjährigen – wenn sich kein sorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.

Kritiker wie Teile der SPD und die Organisation Pro Asyl stören sich daran, dass Geschwisterkinder nicht erfasst werden – dabei geht es um volljährige Geschwister, für die das Ministerium tatsächlich keinen Familiennachzug vorsieht.

Welche Voraussetzungen müssen für den Familiennachzug erfüllt sein?

Die Ehe muss vor der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen worden sein. Ein Ausschlusskriterium sind schwerwiegende Straftaten, auch bei terroristischen Gefährdern ist der Nachzug ausgeschlossen. Diese Kriterien wurden bereits im Koalitionsvertrag festgelegt.

Wird Empfängern von Sozialleistungen das Nachholen der Familie verwehrt?

Zwar gibt es im Aufenthaltsgesetz die Regelung, dass Empfängern von Sozialleistungen – wie Hartz IV – der Anspruch auf das Nachholen der Familie verwehrt werden kann. Doch dies soll mit dem neuen Gesetz nicht für die subsidiär Geschützten gelten, wie es aus dem Innenministerium heißt.

Wie sieht das weitere Verfahren aus?

Der Gesetzentwurf wird derzeit von den betroffenen Ministerien geprüft, danach könnte er im Bundeskabinett beschlossen werden. Danach muss das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat.

In der Praxis wird sich dann zeigen, wie die Anwendung klappt. Denn die Kriterien dürften mehr als die monatlich 1.000 vorgesehenen Familiennachzügler erfüllen – und dann müssen die zuständigen Behörden eine Auswahl treffen. (afp)

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