Wegen Corona-Maßnahmen 1,5 Milliarden für Schüler-Nachhilfe nötig

Durch die Corona-Krise und verschärften Maßnahmen ist bei den Schülern einer Studie zufolge ein stark erhöhter Förderbedarf entstanden. Um die Lernrückstände aufzuholen, muss der Staat tief in die Tasche greifen.
Epoch Times27. März 2021

Das Aufholen der Lernrückstände von Schülern erfordert nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zusätzliche öffentliche Mittel von rund 1,5 Milliarden Euro, wie die „Rheinische Post“berichtet.

Die Studie des arbeitgebernahen Instituts geht dem Bericht zufolge von rund 1,5 Millionen Schülern aus, bei denen durch die Krise ein stark erhöhter Förderbedarf entstanden ist. Die Autoren rechnen mit einem durchschnittlichen Förderbedarf von rund 100 Stunden pro betroffenem Schüler und kommen so auf die Milliardensumme. Das sei „gut angelegtes Geld, um die Verschärfung der Ungleichheit der Bildungschancen und deutlich größere Folgekosten zu vermeiden“.

Über ein entsprechendes Förderprogramm beraten Bund und Länder bereits seit einigen Wochen: Im Gespräch ist eine „Nachhilfe-Milliarde“. Dies sei der Bedarf für die Kernfächer, erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die SPD-geführten Länder schlagen vor, rund jedem fünften der 11 Millionen Schüler zusätzlichen Unterricht anzubieten – entweder über ein ganzes Schuljahr zwei Stunden pro Woche oder über ein halbes Schuljahr vier Stunden. Nach Angaben des Deutschen Lehrerverbands sind seit Beginn der Pandemie mehr als 500 Unterrichtsstunden weggefallen.

Karliczek sagte: „20 bis 25 Prozent der Schüler haben vermutlich große Lernrückstände – vielleicht sogar dramatische.“ Möglichst schon zu den Sommerferien, spätestens zum neuen Schuljahr würden entsprechende Förderangebote bereitgestellt, für Deutsch, Mathematik und möglicherweise die erste Fremdsprache. Zielgruppe seien vor allem Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Wechsel bevorstehe – entweder auf eine weiterführende Schule oder in eine Ausbildung. Der jeweilige Bedarf müsse „vorher in einer Lernstandserhebung ermittelt werden“. (dpa/aa)



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