Wegen einer Sonderregelung: Immer mehr ältere Arbeitslose verschwinden aus Statistik

Die Arbeitslosenstatistik der Bundesregierung erfasst nicht alle Arbeitslose: Denn wer über 58 ist und mehr als zwölf Monate Hartz IV bezogen hat, verschwindet automatisch aus der Statistik.
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"Diese Sonderregel fügt sich in andere Statistikmaßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit ein. Die Bundesregierung rechnet sich so die Zahlen schön", hieß es seitens der Linken.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. Februar 2020

Immer mehr ältere Arbeitslose tauchen nicht mehr in der Statistik auf, weil sie mehr als zwölf Monate Hartz IV bezogen haben und ihnen in dieser Zeit kein regulärer Job angeboten worden ist.

Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten.

Über 58 Jahre und zwölf Monate Hartz IV: Gelten nicht mehr als arbeitslos

Demnach wurden 2019 im Jahresdurchschnitt 171.276 über 58-jährige Hartz-IV-Empfänger nicht mehr als arbeitslos gezählt. Sie fallen unter eine Sonderregelung im Sozialgesetzbuch II.

Demnach gelten Erwerbsfähige nach Vollendung des 58. Lebensjahres nicht mehr als arbeitslos, wenn sie zuvor für mindestens zwölf Monate Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist.

2018 lag die Zahl derer, die unter die Sonderregelung fielen, bei im Schnitt 167.000. 2009 waren es noch 22.937 gewesen.

Linken-Politikerin: Arbeitslosigkeit Älterer wird künstlich klein gehalten

Linken-Sozialexpertin Zimmermann sagte dem RND, die Arbeitslosigkeit Älterer werde künstlich klein gehalten. „Diese Sonderregel fügt sich in andere Statistikmaßnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit ein“, so die Bundestagsabgeordnete.

Die Bundesregierung rechnet sich so die Zahlen schön.“

Einzelne Regelungen zur statistischen Erfassung, wie die Sonderregelung für Ältere, würden die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sogar konterkarieren: „Dass arbeitslose über 58-jährige Hartz-IV-Beziehende nach einem Jahr ohne Jobangebot automatisch nicht mehr als arbeitslos gelten, schafft Anreize zur Nichtförderung dieser Personengruppe.“ (dts)



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