Wie viele Millionen bekommen die Parteien vom Staat? – Das heißt vom Steuerzahler?

Nachdem Zahlen zur AfD veröffentlicht wurden, was die Finanzierung der Abgeordneten angeht, sollte nun auch ein Blick auf die anderen Parteien folgen: Diäten, Kostenpauschale, Mitarbeiterpauschale, Fraktionsfinanzierung, staatliche Zuwendungen für die Parteien...
Titelbild
Am Reichstag, 5. Oktober 2017, in Berlin.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Von 12. Oktober 2017

Nachdem Zahlen zur AfD veröffentlicht wurden, was die Finanzierung angeht, sollte nun – auf Wunsch vieler Leser – auch ein Blick auf die anderen Parteien folgen.

Die Finanzierung setzt sich aus vielen Posten zusammen. Im Artikel „AfD erhält in den nächsten vier Jahren rund 400 Millionen Euro vom Staat“, der von der Nachrichtenagentur dts kam und von der „Rheinischen Post“ geschrieben wurde, wurden verschiedene Werte genannt. Hier sei bei den drei (staatlichen) Hauptquellen des Geldes nachgerechnet.

Dabei geht es um die Finanzierung nach Anzahl der Abgeordneten, die der Fraktionen und die staatliche Parteifinanzierung nach dem Parteiengesetz.

1. Finanzierung nach Anzahl der Abgeordneten

Dazu zählen die Diäten der Abgeordneten (derzeit 9.542 Euro pro Monat), die Kostenpauschale, die der Finanzierung von Bürokosten im Wahlkreis, Mehraufwendungen am Sitz des Parlaments sowie für Kosten für Repräsentation und Wahlkreisbetreuung dient (derzeit 4.318 Euro pro Monat) und die Mitarbeiterpauschale, die für das Personal der Abgeordneten gedacht ist (derzeit 20.870 Euro pro Monat). (Quelle: Bund der Steuerzahler mv).

Demnach erhält bei einer Abgeordnetenzahl von 92 die AfD 38,3 Mill. Euro pro Jahr, das wären auf die Legislaturperiode von vier Jahren hochgerechnet 153,4 Millionen Euro.

Zum Vergleich die anderen Parteien:

  • CDU: Pro Jahr 83,35 Mill., innert vier Jahren 333,4 Mill. Euro
  • SPD: Pro Jahr 63,76 Mill., innert vier Jahren 255,1 Mill. Euro
  • CSU: Pro Jahr 19,17 Mill., innert vier Jahre 76,7 Mill. Euro
  • Grüne: Pro Jahr 27,92 Mill., innert vier Jahre 111,7 Mill. Euro
  • LINKE: Pro Jahr 28,76 Mill., innert vier Jahre 115,0 Mill. Euro
  • FDP: Pro Jahr 33,34 Mill., innert vier Jahren 133,4 Mill. Euro
  • AfD: Pro Jahr 38,34 Mill., innert vier Jahren 153,4 Mill. Euro.

Berechnung der Epochtimes

2. Wie werden die Fraktionen im Bundestag bezahlt?

Der Grundbetrag pro Fraktion berechnet sich im Jahr 2017 aus einem Grundbetrag in Höhe von 4,93 Millionen und einem Zuschlag pro Abgeordneten in Höhe von 103.032 Euro. Gegebenenfalls kommt ein Oppositionszuschlag hinzu (15 Prozent), dieser Posten fehlt in der folgenden Rechnung:

  • CDU/CSU: 30,27 Mill. Euro
  • SPD: 20,69 Mill. Euro
  • Grüne: 11,84 Mill. Euro
  • Linke: 12,04 Mill. Euro
  • FDP: 13,18 Mill. Euro
  • AfD: 14,41 Mill. Euro.

Nehmen wir die Oppositionsrolle für die SPD und die AfD an, dann ergeben sich bei diesen Fraktionen:

  • SPD: 20,69 Mill. Euro + 15% 3,1 Mill. Euro = 23,80 Mill. Euro
  • AfD: 14,41 Mill. Euro + 15% 2,16 Mill. Euro = 16,58 Mill. Euro.

Berechnung der Epochtimes

Hintergrund

Finanzierung der Fraktionen im bundestag. Foto: Screenshot / https://www.bundestag.de/blob/272530/a7a82116cd7d702ac2ee89ac83e10e62/kapitel_17_03_geldleistungen_an_die_fraktionen-pdf-data.pdf

Die Finanzierung der Fraktionen aus dem Bundeshaushalt richtet sich nach dem am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen „Fraktionsgesetz“ (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz). Darin ist ein Grundbetrag für jede Fraktion enthalten, ein Beitrag für jedes Mitglied und auch ein Oppositionszuschlag. Weiterhin gibt es Sachleistungen.

Im Datenhandbuch der Bundesregierung 2014 steht dazu: „Die Gruppe erhält die für ihre parlamentarische Arbeit erforderliche finanzielle, technische und personelle Unterstützung. Hierfür werden ihr der hälftige Grundbetrag sowie der Zuschlag entsprechend ihrer Stärke einschließlich der besonderen Zuschläge für die Opposition gewährt; sie erhält einen ihrer Stärke entsprechenden Sondergrundbetrag und wird an den Zuschüssen an die Fraktionen für die Unterstützung der parlamentarischen Arbeit der Fraktionen in den Volksvertretungen der neuen Bundesländer sowie für internationale Zusammenarbeit beteiligt.“

Jede Fraktion reicht beim Bundestagspräsidenten pro Jahr einen Finanzierungsbericht ein, dieser wird geprüft. Für das Jahr 2013 sah dieser so aus. Die Fraktionsgelder sind Teil der Parlamentsfinanzierung.

3. Staatliche Finanzierung der Parteien nach dem Parteiengesetz

2015 haben 20 Parteien gemäß § 18 Abs. 4 Parteiengesetz (PartG) Zuwendungen erhalten: CDU, SPD, Grüne, Die LINKE, CSU, FDP, AfD, Piraten, Freie Wähler, NPD, Tierschutzpartei, ÖDP, FAMILIE, Die PARTEI, BP, PRO NRW, SSW, REP, BVB/Freie Wähler pro Deutschland.

Die SPD erhielt 2015 die höchsten Zuwendungen aus Bundesmitteln: 44,744 Millionen Euro. Danach folgt die CDU mit 44,318 Milionen.

An dritter Stelle liegen die Grünen mit 12,776 Millionen und die CSU mit 12,007 Millionen. An fünfter Stelle liegt die LINKE mit 9,824 Millionen, darauf folgt die FDP mit 7,819 Millionen Euro.

Die AfD liegt an siebenter Stelle mit 4,929 Millionen Euro. (Quelle: hier bzw. siehe Tabelle weiter unten).

Hintergrund

Alle Parteien finanzieren sich zu einem erheblichen Teil aus staatlichen Mitteln, maßgeblich ist die „Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft“. Diese wird am Wahlerfolg und am Umfang der Zuwendungen natürlicher Personen gemessen.

Alle Parteien, die mehr als 0,5 Prozent bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl erreichten – oder bei einer der jeweils letzten Landtagswahl über 1 Prozent der Zweitstimmen kam, haben Anspruch auf die staatliche Teilfinanzierung.

Die „Bundeszentrale für politische Bildung“ erklärt: „Es werden alle Stimmen aus der letzten Bundestags- und Europawahl sowie den jeweils letzten Wahlen in den einzelnen Bundesländern zusammengezählt. Für die ersten 4 Mio. Stimmen erhalten die Parteien 1 Euro pro Stimme, für jede weitere Stimme 0,83 Euro (Wählerstimmenanteil).“

Und: „Darüber hinaus bekommen die Parteien jährlich 45 Cent für jeden Euro, den sie als Zuwendung in Form von Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerbeiträgen und Spenden von natürlichen Personen erhalten haben, wobei nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro pro Person und Jahr berücksichtigt werden (Zuwendungsanteil). Der Anspruch auf den Zuwendungsanteil besteht allerdings nur, wenn die Parteien die Höhe der Zuwendungen in einem Rechenschaftsbericht für das dem Anspruchsjahr vorangegangene Jahr ausgewiesen haben.“

Reicht eine Partei keinen Rechenschaftsbericht ein, verfallen die Mittel (siehe hier).

Weiterhin gilt, dass die staatliche Finanzierung nicht höher sein darf als die von den Parteien erwirtschafteten Eigeneinnahmen des Vorjahres (§ 18 Abs. 5 Satz 1 bzw. § 19a, Abs. 4 PartG. So kam es dazu, dass bei den PIRATEN, den FREIEn WÄHLERn, der NPD, der Tierschutzpartei und PRO NRW die staatlichen Zuschüsse begrenzt wurden.

Die Gesamtsumme pro Jahr, die 2016 nicht überschritten werden durfte, liegt bei 159.245.400 Euro (§ 18, Abs 2 1 PartG). Davon werdenvon den Bundesländern 17.976.423,00 Euro bzw. 11,29 % und vom Bund 141.268.977,00 Mio. Euro bzw. 88,71 % übernommen.

Staatliche Parteienfinanzierung 2015. Foto: screenshot/http://www.bundestag.de/blob/410464/166e9c9a0456e276860cadd671f06174/finanz_15-data.pdf

 



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