Wird das Parlament auf 750 Abgeordnete aufgebläht? – OSZE könnte Bundestagswahl bei Änderung des Wahlrechts beanstanden

Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fordert eine Wahlrechtsreform. Er brachte eine Begrenzung der Abgeordnetensitze auf maximal 630 ins Spiel. Lammert will die Reform eigentlich noch vor der nächsten Bundestagswahl durch das Parlament bringen, dafür wird die Zeit jedoch knapp.
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Bundestag.Foto: Gregor Fischer/dpa
Epoch Times17. Dezember 2016

Das Bundesinnenministerium rechnet nach einem Pressebericht mit einer Beanstandung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), sollte es noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 eine Änderung des Wahlrechts geben.

Wahlrechtsänderungen binnen eines Jahres vor der Bundestagswahl würden „nach dem Kodex für gute Wahlpraxis der Venedig-Kommission der OSZE“ voraussichtlich zu einer Beanstandung bei der Wahlbeobachtung führen, heißt es in einem Brief von Innen-Staatssekretär Günter Krings (CDU) an den Bundestag, aus dem die „Passauer Neue Presse“ zitierte.

Hintergrund sind die Beratungen zwischen den Fraktionen über eine mögliche Wahlrechtsreform. Ziel ist es, eine drastische Vergrößerung des Bundestages zu vermeiden. Der Bundestag hat eine Sollgröße von 598 Sitzen, kann sich allerdings durch Überhang- und Ausgleichsmandate vergrößern. Nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr könne sich das Parlament auf bis zu 750 Abgeordnete aufblähen, warnte der Bund der Steuerzahler.

Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) fordert eine Wahlrechtsreform. Er brachte eine Begrenzung der Abgeordnetensitze auf maximal 630 ins Spiel. Lammert will die Reform eigentlich noch vor der nächsten Bundestagswahl durch das Parlament bringen, dafür wird die Zeit jedoch knapp.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen. Die Überhangmandate werden wiederum durch zusätzliche Sitze für die anderen Parteien ausgeglichen – der Bundestag wird größer. (afp)



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