Wird der NPD der staatliche Geldhahn zugedreht? - Bundestag will vors Bundesverfassungsgericht ziehen
Wird die NPD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden? Nach Bundesrat und Bundesregierung will am Abend auch der Bundestag beschließen, deshalb vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

NPD.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Es wird ernst für die NPD: Nach Bundesrat und Bundesregierung will am Abend auch der Bundestag beschließen, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um der Partei den staatlichen Geldhahn zuzudrehen. Bis die NPD dann tatsächlich von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen wird, wird es noch einige Zeit dauern.
Was sind die Grundlagen des jetzigen Verfahrens?
Anfang vergangenen Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die NPD nicht verboten werden könne – weil sie ganz einfach zu unbedeutend sei, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele in die Tat umzusetzen. Es war der zweite Versuch, der erste Vorstoß war 2003 gescheitert.
Karlsruhe gab bei seiner Entscheidung von 2017 aber den Hinweis, die Partei könne von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.
Daraufhin machte sich der Gesetzgeber ans Werk: Durch eine im vergangenen Jahr beschlossene Änderung des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes wurde es den drei Verfassungsorganen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag ermöglicht, in Karlsruhe den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung zu beantragen.
Welche Schritte wurden bereits eingeleitet?
Der Bundesrat hat bereits im Februar beschlossen, von der neuen gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch zu machen und in Karlsruhe den Antrag auf Stopp der Staatsgelder für die NPD zu stellen. Dieselbe Entscheidung fasste die Bundesregierung in der vergangenen Woche. Der Bundestag will sich am Donnerstag anschließen.
Wie sieht das weitere Verfahren aus?
Der Bundesrat arbeitet bereits an dem Antrag, dabei ist Gründlichkeit geboten. Denn nur wenn die Verfassungsfeindlichkeit der NPD gut begründet ist, hat der Antrag Aussicht auf Erfolg. Dafür gibt es bereits eine Arbeitsgruppe der Länder, in der auch das Bundesinnenministerium vertreten ist.
Dabei muss auch gewährleistet sein, dass keine Erkenntnisse von V-Leuten einfließen. Schon das Verbotsverfahren von 2003 war an den zahlreichen V-Leuten der Verfassungsschutzämter in der NPD gescheitert. Nunmehr ist noch vollkommen unklar, wann die Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht kommt – und wann Karlsruhe seine Entscheidung verkündet. (afp)
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