Wirtschaft: In Baden-Württemberg geht’s bergab – Dringender Ruf nach längerem Kurzarbeitergeld

Wegen der sich rasch verschlechternden wirtschaftlichen Lage werden aus Baden-Württemberg Forderungen nach flexibleren Lösungen für Kurzarbeit und Qualifizierung laut.
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Symbolbild.Foto: istock
Epoch Times22. November 2019

Wegen der sich rasch verschlechternden wirtschaftlichen Lage werden aus Baden-Württemberg Forderungen nach flexibleren Lösungen für Kurzarbeit und Qualifizierung laut.

Eine kurzfristige Erholung der Auftragslage sei nicht zu erwarten, heißt es zur Begründung in einem Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Gefordert werde die rasche Umsetzung von Maßnahmen, mit denen man schon in der Krise 2009 gute Erfahrungen gemacht habe, heißt es in Stuttgart, wo sich auf Initiative der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ein breites Bündnis auf diese Forderungen verständigt hat, allen voran der Arbeitgeberverband Südwestmetall, Maschinenbauerverband VDMA und die IG Metall.

Bewilligung für 24 Monate

„Wir bitten Sie eindringlich, diese Punkte aufzugreifen, damit sie so schnell wie möglich in Kraft treten können“, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Bezugsdauer von bisher maximal 12 auf 24 Monate solle verlängert werden, lautet eine der Forderungen in dem Brief, über den die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Sie wäre besonders schnell realisierbar – denn dafür gibt es im Gesetz eine Verordnungsermächtigung. Auch eine veränderte interne Anweisung in der Bundesagentur für Arbeit (BA) könnte schnell helfen: dann müssten Unternehmen die Arbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter nicht erst ins Minus rutschen lassen, wenn keine Arbeit vorhanden ist, sondern könnten sofort Kurzarbeit genehmigt bekommen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Hilfe für Unternehmen in Schwierigkeiten

Damit Unternehmen in wirtschaftlich schlechteren Zeiten nicht gleich Mitarbeiter entlassen, gibt es die Möglichkeit zur Kurzarbeit. Dafür wird vorübergehend die betriebliche Arbeitszeit gekürzt.

Für den Verdienstausfall der Beschäftigten springt auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit mit dem sogenannten Kurzarbeitergeld ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – laut Gesetz etwa, dass der Arbeitsausfall beim Unternehmen „nicht vermeidbar“ und von vorübergehender Natur ist.

Ziel ist Kündigung vermeiden

Ziel ist, dass Beschäftigte nicht gekündigt werden, sondern auch in schwierigeren Zeiten im Betrieb bleiben können. Die Unternehmen wiederum profitieren davon, auch bei einer Auftragsflaute eingearbeitete Mitarbeiter zu halten.

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 führte die Kurzarbeit mit Konjunkturprogrammen und anderen Maßnahmen in Deutschland tatsächlich zu einem geringeren Jobabbau als in anderen Ländern.

Kurzarbeit bedeutet allerdings auch, dass die Arbeitnehmer Einbußen hinnehmen müssen. Denn das Kurzarbeitergeld gleicht den Verdienstausfall nur teilweise aus und beläuft sich auf 60 bis 67 Prozent des ausgefallenen Nettoeinkommens. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt derzeit zwölf Monate.

Vor allem wegen der Sorge über einen zunehmenden Jobabbau in der Auto- und Zulieferindustrie gibt es derzeit allerdings Forderungen von Arbeitgebern und auch der Gewerkschaft IG Metall, die Dauer auf 24 Monate auszuweiten. (dts/nh)

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