Wirtschaft kritisiert neues Außensteuergesetz

VDA-Geschäftsführer Scheel. "Das deutsche Außensteuerrecht stellt in seiner jetzigen Form ein Investitionshindernis für die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen der Automobilindustrie dar."
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FinanzministeriumFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times11. Dezember 2019

Die deutsche Wirtschaft hat ein neues Steuergesetz des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften scharf kritisiert. „Der Entwurf bleibt in wesentlichen Punkten weit hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück“, sagte Kurt-Christian Scheel, Geschäftsführer des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Für die Stammhäuser in Deutschland ist der Entwurf enttäuschend und löst die Probleme nicht“, sagte auch der Geschäftsführer des Chemieverbandes VCI, Berthold Welling, der Zeitung.

Das Bundesfinanzministerium hatte am Dienstag sein lang erwartetes Gesetz „zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie“ fertiggestellt. Das Ministerium hält laut „Handelsblatt“ darin an der bisherigen Besteuerungspraxis ausländischer Tochtergesellschaften fest. Demnach müssen deutsche Firmen im Ausland erzielte Gewinne in Deutschland nachversteuern, wenn sie dort mit weniger als 25 Prozent belastet wurden.

Zuletzt hatte das Finanzministerium in Aussicht gestellt, diese Schwelle auf 15 Prozent abzusenken. „Nicht enthalten ist eine Neufestsetzung der Niedrigsteuergrenze“, heißt es nun jedoch in dem Gesetz. Man wolle dem „Ergebnis der vielversprechenden Abstimmungen über die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung auf OECD-Ebene“ nicht durch unilaterale Regelungen vorgreifen, so die Begründung.

„Es ist mehr als enttäuschend, dass die Niedrigbesteuerungsgrenze nicht auf 15 Prozent abgesenkt wird. Damit wird das bürokratische Ungeheuer nicht abgeschafft, sondern gepflegt“, sagte Welling. Die Regelungen aus dem Jahr 1972 müssten dringend den Gegebenheiten der globalen arbeitsteiligen und digitalisierten Wirtschaft angepasst werden, forderte auch VDA-Geschäftsführer Scheel. „Das deutsche Außensteuerrecht stellt in seiner jetzigen Form ein Investitionshindernis für die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen der Automobilindustrie dar. Deswegen muss der Niedrigsteuersatz auf 15 Prozent abgesenkt werden.“ (dts)



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