Wirtschaftlichkeitsgebot im Namen von „CO2-Einsparung“ aus Reisekosten-Regelungen gestrichen

Ein Kernpunkt angemessenen staatlichen Wirtschaftens, Kosteneffizienz und Sparsamkeit, wurde jetzt mit Verweis auf CO2-Einsparungen aus den Reisekostenregelungen des Bundes gestrichen. Das entsprechende Gesetz soll dem noch angepasst werden.
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BundesinnenministeriumFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times27. Januar 2020

Bundesbeamte können einem Bericht zufolge jetzt für Dienstreisen auch dann die Bahn nutzen, wenn ein Flug billiger wäre. Seit dem 21. Januar treten „neben das Kriterium der Wirtschaftlichkeit auch umweltbezogene Aspekte wie beispielsweise geringer C02-Ausstoß beziehungsweise C02-Neutralität“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Mit der per Rundschreiben verkündeten Regelung greife das zuständige Innenministerium einer entsprechenden Änderung des Bundesreisekostengesetzes vor.

Damit werde allen Bundesbediensteten die Möglichkeit eingeräumt, CO2-Emissionen aus Flügen einzusparen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, hieß es demnach aus dem Ministerium. Die Regelung gelte für Inlandsdienstreisen, Reisen im grenznahen Raum sowie für gut angebundene europäische Großstädte wie Paris oder Brüssel, bei denen die Bahn als alternatives Reisemittel zum Flug zur Verfügung steht.

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden im Namen der Klimapolitik abgeschafft

Dies stelle eine deutliche Änderung der bisherigen Rechtslage dar, da das Bundesreisekostengesetz bislang von den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprägt gewesen sei. Wenn sie wollen, haben die Bundesbediensteten aber trotzdem weiterhin die Wahl, das Flugzeug zu nehmen: Die Inanspruchnahme der Regelung ist dem Bericht zufolge freiwillig.

Der Bund war im vergangenen Jahr scharf kritisiert worden, weil Ministerialbeamte für Dienstreisen zwischen Berlin und Bonn mehr als 200.000 Hin- und Rückflüge angehäuft hatten. Die Ministerien hatten zur Rechtfertigung darauf hingewiesen, dass im Bundesreisekostengesetz Wirtschaftlichkeit als oberstes Auswahlkriterium für die Wahl des Verkehrsmittels festgelegt war.(afp)

 



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