Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: CO2-Steuer ist verfassungswidrig

Die Einführung einer CO2-Steuer verstößt nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen das Grundgesetz. "Eine Besteuerung einer CO2-Emission scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen aus", heißt es in einem Gutachten.
Epoch Times8. August 2019

Die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen würde nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gegen das Grundgesetz verstoßen. In einem Gutachten von Ende Juli, das am Donnerstag auf der Website des Bundestags veröffentlicht wurde, heißt es:

Eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Verbrauchsguts (CO2 wird emittiert und nicht verbraucht), noch ist es ein Rechts-bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache. Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.“

Entscheidend für die Erhebung von nationalen Steuern ist nach Auffassung der Gutachter der Steuertypenkatalog des Grundgesetzes. Dieser sehe „ein Steuerfindungsrecht, aber gerade kein Steuererfindungsrecht“ vor.

Eine neu konzipierte Steuer müsse also unter die vorhandenen Steuerarten eingeordnet werden können, schreiben die Wissenschaftler. Dabei könne sie durchaus „lenkenden Charakter“ haben.

Die Gutachter kommen daher zu dem Schluss, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission sich „keinem bestehenden Steuertypus zuordnen“ lasse und daher „steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen“ sei.

Zusammenfassend geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem Gutachten davon aus, dass es am wahrscheinlichsten sei, dass die CO2-Steuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet werde:

Ob es ein Addendum zum Energiesteuergesetz oder ein eigenständiges CO2-Steuergesetz geben wird, lässt sich derzeit aber nicht sagen. Dies führt dazu, dass die Steuer als Verbrauchsteuer umlagefähig sein und den weiteren einschränkenden Voraussetzungen der Verfassung und auch der Verbrauchsteuer-Richtlinie genügen muss.“

Grundgesetzänderung

Zuerst hatte am Donnerstag die „Wirtschaftswoche“ über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes berichtet. Um gegebenenfalls das Grundgesetz zu ändern, wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig.

Die Stimmen der großen Koalition aus Union und SPD reichen dafür nicht aus. Auf die Unterstützung der FDP kann die Regierung jedoch nicht setzen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Bettina Stark-Watzinger, sagte gegenüber der „Wirtschaftswoche“:

Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen.“

Sie sei gegen eine CO2-Steuer, eine Ausweitung des Emissionshandels sei „eindeutig die bessere Lösung“.

Widerstand kommt auch aus den Reihen der Union. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Energiebesteuerung, Sebastian Brehm (CSU), hält „nichts davon, die Bürger über eine zusätzliche Besteuerung zu bestrafen“.

Der CSU-Politiker will lieber „positive Anreize setzen“, etwa durch einen Steuerbonus für den Austausch alter Heizungen oder für den Umstieg auf emissionsärmere Autos, wie er der „Wirtschaftswoche“ sagte.

Die Bundesregierung will bis zum 20. September über ein Maßnahmenpaket zum Klimaschutz entscheiden. Dabei spielt die Debatte über einen CO2-Preis eine wichtige Rolle. Kritiker werfen der Regierung vor, wirksamen Klimaschutz seit Jahren zu verschleppen.

Das Gutachten kann hier eingesehen werden: Gutachten wissenschaftliche Dienste – CO2-Steuer ist verfassungsrechtlich

(afp/sua)



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