Zahnarzt muss wegen falscher Maskenpflichtatteste rund 21.000 Euro zahlen

Epoch Times21. Mai 2021

Wegen Ausstellung falscher Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ist ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von rund 21.000 Euro verurteilt worden.

Das teilte die Staatsanwaltschaft Offenburg am Freitag mit. Der von ihr beantragte Strafbefehl wurde vom zuständigen Richter demnach erlassen und ist bereits rechtskräftig. Laut Anklage geht es um „zahlreiche Fälle“, in denen der Arzt falsche Atteste ausstellte.

Die Bescheinigungen suggerierten, dass der Besitzer wegen eines medizinischen Grunds von der Maskenpflicht befreit sei. Bereits im September vergangenen Jahres hatten Ermittler die Praxis des Beschuldigten in Offenburg durchsucht. Dem Mediziner wurde nun das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse zur Last gelegt.

In die Strafe floss zusätzlich aber auch noch eine Beleidigung ein. Der Beschuldigte war laut Staatsanwaltschaft im Dezember 2020 bei Protesten gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Offenburg verbal angegangen.

Bei übersichtlicher Sach- und Rechtslage kann ein Strafrichter am Amtsgericht Verfahren per sogenanntem Strafbefehl abschließen. Dabei wird dann auf eine öffentliche Hauptverhandlung verzichtet.

Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes „summarisches Verfahren“, bei welchem die Schuld des Beschuldigten nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen muss (im Gegensatz zur Entscheidung durch Urteil). Vielmehr ist es schon ausreichend, wenn die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist.

Der Erlass des Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt. Hat das Gericht Bedenken, ohne eine Hauptverhandlung zu entscheiden, beraumt es einen Hauptverhandlungstermin an.

Wenn es keine Bedenken hat, erlässt es den von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl und stellt ihn dem Angeklagten zu. Erachtet der Richter den Beschuldigten nicht für hinreichend verdächtig, lehnt er den Erlass des Strafbefehls ab. (afp/er)



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