Zehntausende Ausreisepflichtige könnten künftig ihre Duldung verlieren

Nach dem Willen von Ressortchef Horst Seehofer (CSU) soll auch ein Großteil der bislang Geduldeten in Zukunft leichter abgeschoben werden können.
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Migranten überqueren Deutschlands Grenze.Foto: ARMIN WEIGEL/AFP/Getty Images
Epoch Times14. Februar 2019

In Deutschland leben nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium derzeit etwa 236.000 Ausreisepflichtige – 180.000 Menschen mit und 56.000 ohne Duldung. Nach dem Willen von Ressortchef Horst Seehofer (CSU) soll auch ein Großteil der bislang Geduldeten in Zukunft leichter abgeschoben werden können. Was im Entwurf für das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ steht:

AUSREISEAUFFORDERUNG STATT DULDUNG

Ein Großteil der in Deutschland geduldeten ausreisepflichtigen Menschen soll laut Gesetzentwurf die Duldung verlieren können, wenn sie nicht an der Beschaffung von Pass- oder Passersatzpapieren mitwirken. Für diese Gruppe soll das neue Instrument der Ausreiseaufforderung geschaffen werden. Wer hingegen aus humanitären Gründen geduldet wird, etwa wegen Krankheit oder weil die Kinder in Ausbildung sind, für den soll das auch weiterhin gelten.

SICHERUNGSHAFT ERLEICHTERN

Im vergangenen Jahr scheiterten laut Ministerium rund 31.000 Abschiebungen, vor allem weil die Betroffenen untertauchten. Deswegen sollen Abzuschiebende in Zukunft in Sicherungshaft genommen werden können, wenn aus Sicht der Behörden Fluchtgefahr besteht. Diese wird etwa angenommen, wenn jemand den Wohnsitz wechselt, ohne dies zu melden. Die Darlegungslast wird umgekehrt: Sie liegt also beim Ausreisepflichtigen und nicht wie bisher bei der Ausländerbehörde.

VORBEREITUNGSHAFT AUSWEITEN

Um das Abtauchen vor Anhörungen zu verhindern, sollen sogenannte Gefährder und Terrorverdächtige in Vorbereitungshaft genommen werden können. Dies gilt auch für Menschen, die eine falsche Identität vortäuschen oder eine Mitwirkung bei der Beschaffung von Papieren verweigern.

AUSREISEGEWAHRSAM VEREINFACHEN

Der Ausreisegewahrsam von bis zu zehn Tagen soll bereits bei Ablauf der Ausreisepflicht und wegen „Fehlverhaltens“ angeordnet werden können. Derzeit gehört in der Praxis vielfach auch eine Fluchtgefahr zu den Voraussetzungen.

MEHR ABSCHIEBEHAFTPLÄTZE

Mit 479 ist die Zahl der Haftplätze laut Ministerium weit unter der benötigten Kapazität. Zum einen wird in mehreren Bundesländern neu gebaut, zum anderen soll das Trennungsverbot zwischen Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen ausgesetzt werden. Diese könnten im selben Gefängnis, aber räumlich getrennt untergebracht werden.

STÄRKERE ÜBERWACHUNG VON STRAFTÄTERN

Straftäter, die aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können, sollen besser überwacht werden, etwa durch räumliche Beschränkungen, Meldepflichten und eine elektronische Fußfessel.

VEREINHEITLICHUNG VON ZUTRITTSBEFUGNISSEN

Bislang regeln die Bundesländer unterschiedlich, welche Befugnisse die Polizei hat, wenn sie einen Ausreisepflichtigen abholt. Dies soll vereinheitlicht werden. So soll es bundesweit möglich werden, dass die Polizei eine Wohnung betreten darf, auch wenn der Betroffene nicht öffnet. Im Notfall kann die Tür auch aufgebrochen werden.

SCHÄRFERE AHNDUNG VON DROGENDELIKTEN

Betäubungsmitteldelikte oder Sozialleistungsbetrug könnten in Zukunft stärker zu Lasten des Betroffenen gehen. Denn geprüft wird die Verhältnismäßigkeit zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ des Staats im Vergleich zu den privaten Interessen eines Ausreisepflichtigen, der bleiben will. Da die genannten Delikte künftig stärker ins Gewicht fallen sollen, könnte jemand schneller seinen Aufenthaltstitel verlieren als bisher. (afp)



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